"Eine Arbeit über den Sachsenspiegel zu schreiben, heißt das nicht: Eulen nach Athen tragen?" Mit dieser Frage, die Alexander Ignor vor einigen Jahrzehnten seiner Dissertation voranstellte, steigt auch Hiram Kümper in sein Thema, die Rezeption des sächsischen Rechts, ein. Zwar sei die Menge der Forschungsliteratur in den letzten Jahrzehnten seit Ignors rhetorischer Frage nochmals rasant angestiegen. Dennoch sei noch nicht alles gesagt. Und Kümpers Mannheimer Dissertation, das sei gleich vorausgeschickt, ist nicht irgendeine weitere Monographie über eine Detailfrage des sächsischen Rechts. Kümper geht es vielmehr darum, die Wirkung des Sachsenspiegels "über die Jahrhunderte hinweg" (13) zu verfolgen. In diesem weiten Fokus liegt zweifellos eine der Stärken der Arbeit: Indem Kümper die Beschäftigung mit dem Sachsenspiegel vom 13. bis zum 20. bzw. 21. Jahrhundert hinweg verfolgt, betont er Kontinuitäten in den Fragen, die an das Buch gestellt wurden, und lässt vorwissenschaftliche und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Rechtsbuch ineinander übergehen. Die moderne Erforschung des Sachsenspiegels ist in diesem Sinne nur eine weitere Form der Rezeption und der Benutzung des Rechtsbuchs.
Kümpers Zielsetzung ist es, "in größtmöglicher Konkretisierung die tatsächliche Verbreitung des Sachsenspiegels als Textkorpus" (15) aufzuzeigen. Er will "Grundlagenarbeit zur Erschließung des reichen Quellenmaterials" (14) leisten, was nur auf der Ebene der einzelnen Paragraphen des Rechtsbuchs geschehen könne. Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit sind daher die Rechtsbücherkonkordanzen, die Übernahmen einzelner Regeln aus dem Sachsenspiegel in andere Texte belegen. Die Art der Darstellung, die Kümper selbst als bisherige Forschungsergebnisse bündelnd und ergänzend beschreibt (61), geht allerdings hier und da zu Lasten einer starken These.
Die Untersuchung gliedert sich in vier Kapitel, die vom Grundlegenden zum Speziellen voranschreiten. Zunächst beschreibt Kümper die "Ausgangslage" für seine Analyse (Kapitel B). Kenntnisreich legt er die Forschungskontroversen um den Autor des Sachsenspiegels, Eike von Repgow, dar. Ausführlich befasst er sich sodann mit möglichen Quellen des Sachsenspiegels, indem er "Vergleichsangebote" (92) mit verschiedenen Texten bietet. Dabei verwirft Kümper einige von der Forschung vorgeschlagene Quellen endgültig. Schließlich setzt er sich in diesem Kapitel mit den verschiedenen Textvarianten des Sachsenspiegels und seinen Bearbeitungen in Glossen, Abecedarien und Remissorien auseinander. Es ist sicherlich der Masse des Stoffs, den Kümper verarbeitet, geschuldet, dass er die bislang weitgehend unerforschten Umarbeitungen des Sachsenspiegels zu Abecedarien und Erschließungshilfen nur kurz streifen kann.
Das folgende Kapitel befasst sich mit den Grundlinien der Wirkungs- und Literaturgeschichte des Sachsenspiegels von der projizierten Vorzeit bis zur Sachsenspiegel- und Rechtsbücherforschung nach 1945. In 15 Abschnitten schreitet Kümper die Forschungsgeschichte des Sachsenspiegels vom 13. Jahrhundert bis in die Gegenwart ab, jeweils die wichtigsten Rezeptionsereignisse darlegend. In diesem Teil, der zahlreiche Beispiele für den konkreten Umgang mit dem Sachsenspiegel enthält, kommt Kümpers unglaublich breites Wissen über das Rechtsbuch und dessen Erforschung am besten zur Geltung. So beschreibt er nicht nur die ersten Fälle der konkreten Anwendung des Sachsenspiegel-Rechts in Rechtsstreitigkeiten des 14. Jahrhunderts, sondern kann auch diverse, heute nahezu völlig in Vergessenheit geratene juristische Abhandlungen über den Sachsenspiegel aus dem 17. und 18. Jahrhundert beibringen.
In den folgenden Kapiteln D und E verengt sich der zeitliche Fokus wieder stärker auf das Mittelalter, wenn Erscheinungsformen der Sachsenspiegel-Rezeption in einzelnen deutschen Rechtsbüchern sowie Befunde zu einzelnen Rechtsinhalten behandelt werden. Die Vielzahl der herangezogenen Quellen ist beeindruckend. Rund 30 Rechtsbücher untersucht Kümper auf Übernahmen aus dem Sachsenspiegel, darunter auch Texte, die im Rahmen seiner Arbeit erstmals eingehender analysiert wurden, wie etwa das Weissenfelser Rechtsbuch. Zu jedem Text bietet Kümper Konkordanzen, mit welchen er die Übereinstimmungen mit dem Sachsenspiegel nachweist. Übernommen wurden aus dem Sachsenspiegel vor allem Paragraphen zur Straf- und Prozessordnung, darunter auch solche zum Gerichtsverfahren. Letztere wurden aber oft stark bearbeitet, um den lokalen Bedürfnissen gerecht zu werden. Ebenfalls häufig vorkommende Übernahmen aus dem Bereich des Erbrechts betreffen meist das Verfahren, nicht Sachinhalte.
Kümpers breit angelegte Untersuchung zeigt immer wieder auch explizit Forschungsdefizite auf, auf die er im Rahmen seiner Analyse nicht eingehen konnte. Detaillierte Studien dazu, wie und warum der Sachsenspiegel den lokalen Bedürfnissen angepasst wurde, müssten sicherlich noch stärker auf der Basis der Überlieferung einzelner Manuskripte ansetzen und den lokalen Überlieferungskontext berücksichtigen.
Fragen nach dem konkreten Gebrauch der Bücher vor Ort, nach Schreibpraktiken oder Ordnungsmustern, allgemein kulturgeschichtliche Ansätze bleiben aufgrund Kümpers Verortung des Sachsenspiegels und des eigenen Buchs in rechtsgeschichtlichen Kontexten ausgeklammert. Doch - um nach dem Einleitungssatz des Verfassers nun auch dessen Schlusssatz zu zitieren - liegen mit der Dissertation Hiram Kümpers nun auch für solche Fragestellungen überzeugende und tragfähige "Grundlagen vor, auf denen es aufzubauen gilt" (570).
Hiram Kümper: Sachsenrecht. Studien zur Geschichte des sächsischen Landrechts in Mittelalter und früher Neuzeit (= Schriften zur Rechtsgeschichte; Heft 142), Berlin: Duncker & Humblot 2009, 778 S., ISBN 978-3-428-13093-1, EUR 138,00
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