Margit Kern: Tugend versus Gnade. Protestantische Bildprogramme in Nürnberg, Pirna, Regensburg und Ulm (= Berliner Schriften zur Kunst; Bd. XVI), Berlin: Gebr. Mann Verlag 2002, 492 S., 80 Abb., ISBN 978-3-7861-2391-0, EUR 78,00
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Luthers Hoffen, dass der Mensch "nicht durchs Gesetz, sondern durch Christum" [1] zu retten sei, verdankt der vorliegende Band seinen spannungsvollen Titel. Er steht einer ebenso gewichtigen wie wichtigen Arbeit voran: Denn Margit Kerns Buch - ihre 1998 von der Berliner Freien Universität angenommene Dissertation - verfolgt nicht allein die nachreformatorischen Veränderung von Tugendikonographien im sakralen und profanen Ambiente. Der Anspruch der Arbeit geht vielmehr weiter und richtet sich auf die Kulturbedeutung der gefundenen Ausdrucksmittel und -formeln für ein protestantisches Weltverständnis insgesamt. Kern zielt also auf die sichtbare Seite jener namentlich von Max Weber angestoßenen Deutungsmodelle von Sozialdisziplinierung und Konfessionalisierung, die - so viel sei vorweggenommen - hier eher nebeneinander stehen, denn synthetisiert werden.
Ihren Ausgangspunkt haben Kerns Überlegungen in der Frage, zu welchen visuellen Antworten Luthers Gnadentheologie fand, wenn deren Radikalität an ein städtisches Sozialgefüge und deren politische Ikonographie vermittelt wurde. Was die hier versammelten Bildprogramme nämlich zu moderieren hatten, war nichts Geringeres als ein protestantischer Denkwechsel, in dem die humanistisch ausstaffierten Tugenden in dem Maße obsolet zu werden drohten, wie die guten Werke ihre Heilsrelevanz in einer bedingungslos in Christus dem Menschen angerechneten Gerechtigkeit verloren. Freilich war eine politische Abfederung von Luthers Turmerkenntnis ohnehin geboten: Dass mit dem Evangelium allein kein Staat zu machen sei, mussten die Reformatoren bei aller Worteuphorie schon frühzeitig erfahren. Dabei vermittelte Melanchthon die Cicero abgewonnene Notwendigkeit auskömmlichen Handelns weit nachdrücklicher als Luther (215), dessen Denkfigur der zwei Reiche gleichwohl zur Staatstheorie aufstieg. Die visuelle Dimension "dieser theologischen und ethischen Neurorientierung" (13) zu untersuchen, drängt somit auf das Problem, wie überkommene sittliche Vorschriften auf Gott hin ausgerichtet werden konnten, "ohne die von Luther bekämpfte Gesetzerfüllung als Selbsterlösung auf den Plan zu rufen" (216).
Die so skizzierte Umbau-Situation, die insgesamt "schwierige Rolle der Frühen Neuzeit zwischen vormoderner Alterität und gegenwartsaffinen Modernisierungsprozessen" [2] hält die Autorin nun doppelt gegenwärtig. Zunächst, indem sie ihre zentralen Kategorien "Öffentlichkeit", "Tugend(en)" und "Bürgerlichkeit" mit begriffsgeschichtlichen Kautelen versieht, um sie sodann in eine Gratwanderung ikonographischen Differenzierungsvermögens hineinzunehmen, die zwischen Standardisierung und Neuerung verlief. Einen hohen "Wiedererkennungs-, Identifikations- und Symbolwert" (S. 159) sollten die versammelten Bildprogramme nämlich auch dort freisetzen, wo inhaltliche Rückungen anfielen; lebensweltliche Bezüge mussten selbst dann gewahrt bleiben, wenn ein komplexer, bisweilen blutleerer, gedanklicher Sachverhalt an den "gemeinen Mann" gebracht werden sollte. "Öffentlichkeit" bedarf für diese Bildkontrolle der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts einer Neubestimmung: Jene umfassende, als zeitliches Fenster begriffene "reformatorische Öffentlichkeit" (Rainer Wohlfeil) von Findung und Mitteilung reformatorischer Gedanken trug solche Bildmarkierungen nicht mehr. Auch am Gemeinplatz einer bürgerlichen Öffentlichkeit sind sie nicht einfach so abzuholen.
In diesem Zusammenhang belässt Kern den Begriff auf erster, situativer Ebene, indem sie Öffentlichkeit als "allgemeine Zugänglichkeit" sichert (21). Gewinnt der Gegenstand dadurch an kunsthistorischem Profil, vollzieht Kern seine Züge in zwei Durchgängen nach, die zunächst einer "theologischen" (73-223), sodann einer "philosophischen Ethik" (225-351) gelten und darin Luthers Scheidung der Regimenter aufnehmen. Zugleich wird mit dieser Gliederung eine gewisse Dramaturgie geschaffen: Denn während der erste Abschnitt die 1544/46 ausgemalten Gewölbefelder der Pirnaer Pfarrkirche trotz vorhandener "Gesetzes-Anteile" insgesamt doch eher auf einen "Gefühlshabitus des Sichgeborgenwissens" (Max Weber) hin verfolgt (79), kommen disziplinierende Momente vorwiegend im zweiten Teil zur Sprache. Zwischen beiden liegt das Ulmer Rathaus, in dessen Fassadenmalereien von 1539/40 die theologische Sachlage nochmals komprimiert und anschaulich wird: Evangelische Szenen und antike Exempla repräsentieren inhaltlich divergente Ethiksysteme und sind in Ulm deutlich voneinander geschieden (212 f.). Dass in den Verbund antiker Beispiele auch eine alttestamentliche Szene einrückt, steht beispielhaft für eine lutherische Redaktion, die auch das Überlieferungsgut sub lege ethisch erfasste - bürgerliche Tugenden darin nicht obsolet machend, sondern "lediglich das eschatologische Vorzeichen" an ihnen tilgte (213 f.). Das Ulmer Rathausprogramm zeuge solcherart von der Herausbildung eines Konfessionsbewusstseins (201) ebenso wie von einer Selbstdisziplinierung der Stadtväter, die sich dem Gemeinen Nutzen verpflichteten (245) und sich im Eröffnungsbild der "christlichen'' Bildfolge an Luthers Vernunftkritik beteiligten (197-201): Das paradiesische Beieinander von erstem Menschenpaar und seinem auf die sorglosen Vögel verweisenden Schöpfer forderte die geduldige Fügung in den göttlichen Ratschluss, welche das nachfolgende Bild sodann dem verlorenen Sohn des Christus-Gleichnisses als Erkenntnis in den Mund legt.
Sei dies eine "argumentative Verknüpfung von Werk- und Weisheitskritik" (198) auf erzählstruktureller Ebene, gelangt deren Untersuchung für Pirna zur gegenteiligen Aussage. Hierfür gilt es ästhetische Merkmale der Einzelbilder zu würdigen: Zeichenhafte Reduktionen, Kombinationen von Wort und Bild mit metaphorischem Einschlag erbringen einen Darstellungsmodus, der die privilegierte Stellung des Wortes in der Reformation unmittelbar anschaulich hält und darin - indem Abstraktion Gegenwart begründet - konzeptionell bedingt scheint. Der von dem Pirnaer Superintendenten und Luther-Vertrauten Anton Lauterbach entworfene Zyklus sei eine "Bilderpredigt" jedoch nicht seinen Wort-Bild-Verbindungen nach, sondern der Klarheit seiner Aussage wegen, die den fundamentalen Status des sich selbst auslegenden Gnadenwortes spiegele (183 f.). Als rezeptionsästhetischer Befund wird dies gegen Frank Büttners These einer Rationalisierung protestantischer Bildsprache geführt (vgl. ZKg 57, 1994, 44) und die Lebensnähe der Formulierungen damit unterstrichen. Bemerkenswert erscheint der Autorin nämlich der spannungsvolle Einklang von Lebendigkeit und Starre, der den Denkmalscharakter der Pirnaer Decke begründe. Kern erfasst ihn in dem von Martin Scharfe geprägten Begriff der "Semperpräsenz", in die auch Ereignisbilder umschlagen können, wenn sie Bestandteil einer Erinnerungskultur würden.
Aus der protestantischen Bestreitung der Werke, so lautet eine grundlegende Beobachtung der Autorin für den profanen Bereich, gingen die Tugenden offenbar gestärkt hervor. Denn zu verzeichnen steht eine auffällige Zunahme ethischer Programme gerade in den protestantischen Städten, für die Kern mit insgesamt 16 Tugend- bzw. Gerechtigkeitsbrunnen aufwarten kann (69 f.). Ihr bestimmendes Merkmal ist die Spitzenstellung der "Übertugend" Iustitia. Doch schnurrte das Tugendrondell unter ihr keinesfalls auf eine bürgerliche Bedarfsethik zusammen, sondern behielt seine von alters her bestehende Qualität und Auslobungsform bei. Allein die Auswahl der Tugenden gewährt somit Aufschluss über den intendierten Adressatenkreis, gab den ethischen Themen ihren je spezifischen Sitz im Leben (349). Der Blick auf diese Platzzuweisungen kann infolgedessen nur Kontextforschung sein (15), wobei der Horizont der Arbeit erheblich weiter gehalten ist, als es die vier im Untertitel genannten Beispiele reichs- und territorialstädtischer Provenienz erwarten lassen. Bildprogramme unter anderskonfessionellen Bedingungen schließt die Untersuchung ebenso ein wie diejenigen mit divergentem ständischen Bezug. Die Marktbrunnen in Trier (1595) und Mainz (1526) sowie die Tugendprogramme der Nürnberger Kaisereinzüge fungieren dabei vor allem als Gegenprobe (227-239).
Dass "die deutsche Reformation" "die Summe zahlreicher lokaler und regionaler Reformationsgeschichten" darstellt [4], setzt Kern in exemplarischen Sichtungen um. Arbeitspraktisch verabschiedet dies einen Katalog der Tugendallegorien (15) und bedingt beständige Vor- und Rücksprünge zwischen den einzelnen Kapiteln, was den Komplexitätsgehalt der untersuchten Bildaufgabe(n) auch sprachlich unterstreicht. Dies beruht freilich auf einer methodischen Vorentscheidung: Ins Zentrum ihrer Überlegungen rückt Kern den 1588 auf dem Nürnberger Lorenzplatz aufgestellten Tugendbrunnen, dessen von Benedikt Wurzelbauer - vielleicht nach Entwürfen eines Antwerpener Exulanten (62) - geschaffene Messingstatuen, insgesamt sechs Tugenden repräsentieren. Geduld (Patientia) tritt dabei - gemäß Luthers Vernunftkritik - an die Stelle der Klugheit (Prudentia). Der Gerechtigkeit ist ein Kranich als Emblem von Wach- und Strebsamkeit im Dienste des Gemeinwesens beigegeben (277-290). Beständig umkreist Kern diesen ikonographischen Bestand und schöpft, wenn man im Bilde bleiben will, aus der Brunnenschale belebende Fragestellungen, wenn die Untersuchung zur Darstellung des Imperativs zu vertrocknen droht. Kann doch die gerüstete Damenriege, gestützt auf Cicero und mit Blick auf das ihren Brüsten entspringende Wasser, als "Summe menschlicher Weisheit" gelesen werden, womit der Nürnberger Brunnen "ein Ideal postuliert, dem es sich zu nähern" und von dem sich zu nähren gilt (337 f.).
Das Nürnberger Exemplar gerät so in einer abschließenden Umrundung zum "Turm der Weisheit", dessen Bau die Tugenden im Anschluss an die siegreiche Schlacht gegen die Laster in Angriff nehmen (342). Die - nicht ganz berechtigte - Kennzeichnung dieses letzten Kapitels als "Ikonologie des Brunnenaufbaus" schlägt den Bogen zurück zu einem eingangs erklärten Anliegen der Studie: Anhand ihrer "bildnerischen Ausdrucksmittel" die "Wirkungen von Konfessionalisierung und Sozialdisziplinierung auf städtische Vergesellschaftungsformen" abzuschätzen (34). Kern operiert damit nicht hinter vorgehaltener Hand mit rezenten Deutungsmodellen, sondern sucht ihre - von Fundatoren und Adepten durchaus eingestandenen - Reibungen einzufangen. Die gewählte Aufteilung unterstützt dabei den Eindruck, Konfessionalisierung sei hier nicht (im Sinne etwa Heinz Schillings) als ein kulturgeschichtlicher Epochenentwurf gehandhabt, sondern enger, womöglich institutionengeschichtlich, allein auf den Kirchenraum hin dimensioniert. Die öffentlichen Tugendprogramme hingegen markierten die "Schnittstelle zwischen Sozialdisziplinierungs- und Zivilisationsprozess" - zumal dann, wenn ihre Ausformung selbst schon Angemessenheit und eine Internalisierung der Normen vermittele (258 f). An dieses zirkuläre Verhältnis von prägender und geprägter Öffentlichkeit bindet sich die Frage nach dem tatsächlichen Zeugniswert der Objekte. Kern formuliert sie als "Spannung der Bildzyklen zwischen Vorbild- und Abbildhaftigkeit, zwischen Wirklichkeit konstituierenden und Wirklichkeit widerspiegelnden Elementen" (31). Von ihr auf den Koselleckschen Möglichkeitshorizont hin perspektiviert (18), berührt sie das Problem des "Dokumentensinns" (Rainer Wohlfeil) ebenso, wie jenen im Namen der Kulturgeschichte gegen die Sozialdisziplinierung geführten Einwand, nahsichtig betrachtet seien ihre Normdurchsetzungen fruchtlos versickert, zumindest aber diskursiver Gegenstand zwischen oben und unten gewesen [5]. Damit sei zugleich die Frage der Selbstdisziplinierung gestellt. Sie wird in der vorliegenden Arbeit mehrfach berührt (Ulm), hätte aber - als Gegenprobe vor allem in ihrer konzeptionellen Ausformung - noch stärker einbezogen werden können. Denn Kerns hochauflösende Optik richtet sich auf die (bereits) "lutheranisierte" Stadt, fängt also die Verwebungen einer städtischen Ekklesiologie und die "horizontalen Bezüge des Evangeliums" in ihr [6] eher am Rande ein - etwa dort, wo die ethische Dimension des Antiklerikalismus zur Sprache kommt (187-194). Insofern bleibt bedauerlich, dass Peter Blickles Forschungsbegriff des Kommunalismus, den der Berner Historiker unlängst aus seinen Forschungen zur Gemeindereformation heraus entfaltete, die vorliegende Arbeit nicht mehr hat erreichen können. Dies auch, weil Blickle "Kommunalismus" durchaus in der Absicht einführt, einen Epochenbegriff zu gestalten, und die kommunalistisch hervorgebrachten Werte sich mit den von Kern beobachteten Normvorgaben decken [7]. Die Umschau bei den "Biblizisten" - wie Heinrich Richard Schmidt Kommunalismus auf den Wurzelgrund der Reformation hin formulierte [8] - hätte den gewählten Titel der Arbeit so womöglich in Frage gestellt. Sie hätte den ikonologischen Anspruch der Autorin aber vom sozial-/kulturgeschichtlichen Gerangel um die "Wirklichkeit" von Konfessionalisierung und Sozialdisziplinierung ebenso befreit, wie sie die leichte Schräglage zum Luther-Zitat hin hätte korrigieren können. Dies aber sind nur heuristische Marginalien im Hinblick auf eine überaus anspruchvolle, belesene Studie, deren Gewinn nicht allein darin liegt, dass sie den "intellektuellen Reiz der Reformation" (David C. Steinmetz) anschaulich macht, sondern Bildlichkeit über souveräne Textarbeit ins ikonologische Gespräch über die Reformation zurückführt.
Anmerkungen:
[1] Dr. Martin Luthers Werke. Tischreden, Bd. 1, Weimar 1912, 32 Nr. 85.
[2] M. Mulsow, Kulturkonsum, Selbstkonstitution und intellektuelle Zivilität. Die Frühe Neuzeit im Mittelpunkt des kulturgeschichtlichen Interesses, in: Zeitschrift für Historische Forschung 25, 1998, 530.
[3] H. Oelke, Konfessionelle Bildpropaganda des späten 16. Jahrhunderts: Die Nas-Fischart-Kontroverse 1568/71, in: Archiv für Reformationsgeschichte 87, 1996, 149-200; C. Göttler, Ikonoklasmus als Kirchenreinigung. Zwei satirische Bildfiktionen zum niederländischen Bildersturm 1566, in: Georges-Bloch-Jahrbuch 4, 1997, 61-87; J. Bulisch/F. C. Ilgner, Der tanzende Zwingli. Zwei lutherische Spottbilder auf das Abendmahl der Reformierten, in: Das Münster 52, 1999, 66-74.
[4] U. Köpf, Stadt und Land im Deutschen Reich des Spätmittelalters und der Reformationszeit, in: A. Lexutt/W. Matz (Hgg.), Relationen - Studien zum Übergang vom Spätmittelalter zur Reformation (Festschrift K.-H. zur Mühlen), Münster u.a. 2000, 94.
[5] K. Härter, Soziale Disziplinierung durch Strafe? Intentionen frühneuzeitlicher Policeyordnungen und staatliche Sanktionspraxis, in: Zeitschrift für Historische Forschung 26, 1999, 367 f. (Lit.).
[6] H. A. Oberman, Werden und Wertung der Reformation. Vom Wegestreit zum Glaubenskampf, Tübingen, 3. Aufl. 1989, 376.
[7] P. Blickle, Kommunalismus. Skizzen einer gesellschaftlichen Organisationsform, Bd. 1, München 2000, etwa VII, 133, auch 175 ff.
[8] H. R. Schmidt, Die Ethik der Laien in der Reformation, in: B. Moeller/St. Buckwalter (Hgg.), Die frühe Reformation in Deutschland als Umbruch, Gütersloh 1998, 339.
Thomas Packeiser