Hermannus Jakobs (Hg.): Germania Pontificia sive Repertorium Privilegiorum et Litterarum a Romanis Pontificibus ante annum MCLXXXXVIII. Vol. V/2: Provincia Maguntinensis. Pars VI: Dioeceses Hildeesheimenses et Halberstadensis. Appendix Saxonia (= Regesta Pontificum Romanorum), Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2005, VIII + 530 S., ISBN 978-3-525-36036-1, EUR 124,00
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Ulrich Schmidt (Bearb.): J.F. Böhmer, Regesta Imperii IV: Lothar III. und Ältere Staufer, 4. Abt.: Papstregesten 1124-1198. Teil 4: 1181-1198, 4. Lieferung: 1187-1191 Clemens III., Köln / Weimar / Wien: Böhlau 2014
Jürgen Petersohn: Kaisertum und Rom in spätsalischer und staufischer Zeit. Romidee und Rompolitik von Heinrich V. bis Friedrich II., Hannover: Hahnsche Buchhandlung 2010
Klaus Herbers / Fernando López Alsina / Frank Engel (Hgg.): Das begrenzte Papsttum . Spielräume päpstlichen Handelns. Legaten - delegierte Richter - Grenzen , Berlin: De Gruyter 2013
Nur zwei Jahre nach dem Erscheinen des von Theodor Schieffer bearbeiteten Bands IX der Germania Pontificia [1] ist bereits der nächste Band innerhalb der Germania anzuzeigen. Dass oftmals gerade die heute gerne kritisierten Langzeitprojekte wie das bereits über 100-jährige Papsturkundenwerk nicht nur Langzeitunternehmen sind, was ihre Vollendung anbelangt, sondern dass auch die Ergebnisse dieses Unternehmens für sehr lange Zeit Bestand haben werden, belegt der Band von Hermann Jakobs aufs Neue. Der zweite Teilband für den Norden der Mainzer Kirchenprovinz ist nicht der erste Band der Germania Pontificia, den Hermann Jakobs bearbeitet hat. Neben diesem hat er bereits die Bände Germania Pontificia IV (S. Bonifatius, Archidioecesis Maguntinensis, Abbatia Fuldensis) und V/1 (Dioeceses Patherbrunnensis et Verdensis) vorgelegt und schließt damit den in der Germania Pontificia bearbeiteten Raum der Kirchenprovinz Mainz ab. [2] Jakobs knüpfte beim Band V/2 an die Vorarbeiten von Paul Fridolin Kehr und Heinrich Büttner an (VII).
Wie innerhalb des Gesamtunternehmens üblich, regestiert der Band nicht nur die Urkunden der Päpste, sondern erfasst jede Form von Kontakten zwischen dem Empfänger und der römischen Zentrale und gießt diese in Regestenform. Das bedeutet, dass neben den unterschiedlichen Formen der Papsturkunden ebenso die Schriftstücke der Kardinäle, Legaten und delegierten Richter erfasst werden, wie auch Kontakte, die an Rom herangetragen wurden: So findet man beispielsweise auf Seite 119 Nr. *2 ein Regest zu der Nachricht, dass sich Graf Liudolf und seine Gattin Oda in den Schutz des Apostelfürsten Petrus begaben. Insgesamt bietet der Band 557 Regesten, darunter beziehen sich 85 auf Originale von Papsturkunden, 25 auf zweifelhafte Stücke und 32 auf Spuria. Die geringe Zahl der Spuria ist erstaunlich. Bereits im ersten Halbband war die Zahl der Spuria derart niedrig, dort waren es bei 211 regestierten Urkunden lediglich 16 Fälschungen und sieben Stücke von zweifelhafter Echtheit. [3] Am Beginn des Bandes finden sich ein Register zu den Acta pontificum Romanorum, die in dem Band enthalten sind (XI-XXXI), und ein Register der Personen, die Schreiben an die Kurie geschickt haben (XXXII-XLII).
Nach dem bewährten und für moderne Fragestellungen zukunftsweisenden Prinzip der Regesta pontificum Romanorum findet sich das Material daran anschließend nach Empfängern angeordnet. In der Diözese Hildesheim sind dies neben dem Bischof und dem Domkapitel 18 weitere Empfänger und in der Diözese Halberstadt 40. Unter diesen Empfängern seien neben den beiden Bistümern als wohl bekannteste nur Gandersheim, Goslar, Quedlinburg, Gernrode und Königslutter genannt. Ein hohes Interesse und rege Benutzung wird der Band daher bereits aufgrund seiner Empfänger finden. Was er bietet, sei an wenigen Beispielen verdeutlicht. Für das Bistum Halberstadt kann Jakobs 173 Regesten anführen (193-263), die die Kontakte zwischen dem Bistum und dem Stellvertreter Petri erfassen. Den einzelnen Regesten sind wie üblich eine Zusammenstellung der maßgeblichen Literatur zum Empfänger sowie ein kurzer Abriss der historischen Entwicklung und der Überlieferung vorangestellt, der den Leser knapp, präzise und auf dem aktuellen Forschungsstand informiert. Sie können jedem Benutzer als Zugang zum behandelten Empfänger dienen - vgl. etwa die umfangreiche Literaturliste für Quedlinburg (295-299) sowie die sich anschließende Darstellung (299-310). Diese Einleitungen und die nachfolgenden Regesten bringen beispielsweise Licht in die verwickelte Geschichte von Alsleben und Thankmarsfelde sowie die dazugehörigen Papsturkunden. [4] Unter den regestierten Stücken finden sich bekannte und ausgiebig traktierte päpstliche Gunsterweise sowie privaturkundliches Material, wie das Regest auf Seite 333 Nr. 2, die Urkunde des Markgrafen Gero, der Gernrode mit kaiserlicher Erlaubnis dem päpstlichen Schutz unterstellt, oder ein Regest zu der Auseinandersetzung zwischen den Heinrizianern und Gregorianern unter der Führung des Kardinallegaten Odo von Ostia in Gerstungen-Berka (20. Januar 1085), das sich unter den Regesten zum Bistum Hildesheim findet, da der Bischof Udo von Hildesheim dort anwesend war (37 Nr. *54). Daneben werden unbegründete Fälschungsverdächtigungen ausgeräumt (z. B. auf Seite 346 Nr. 2 in Hinblick auf die Urkunde Benedikts VII. für das Kloster Alsleben).
Von den bisherigen Bänden der Germania Pontificia abweichend findet sich neben den beiden Diözesen mit 99 Regesten das eigenständige Lemma Saxonia, regnum - Duces et proceres, das sich lediglich als ein Teilbeitrag zu den noch ausstehenden Bänden, Germania Pontificia XII (Magdeburg) und XIII (Regnum et Imperium), versteht (480). Es beginnt mit einem Schreiben Gregors III. an das gesamte Volk in Sachsen von 738 (485 Nr. 1) und endet mit einem Brief Coelestins III. an Herzog Bernhard von Sachsen vom 19. Juni 1197 (514 Nr. 92). Welch reichhaltiges und aussagekräftiges Material sich hier versammelt findet, hat der Autor für unterschiedlichste Punkte bereits in einer anderen Veröffentlichung skizziert. [5] Die Vielfalt ließ sich nur andeuten. Ein Verzeichnis der abgekürzt zitierten Werke (515-530) beschließt den gelungenen Band, der in Umfang, Detailkenntnis und Solidität der wissenschaftlichen Arbeit beeindruckt.
Anmerkungen:
[1] Vgl. die Rezension von Claudia Zey, in: sehepunkte 3 (2003), Nr. 3 [15.03.2003], URL: http://www.sehepunkte.de/2003/03/2306.html.
[2] Die Arbeiten an den ehemaligen Suffraganen Prag und Olmütz ruhen. Sie werden als Teile der Bohemia-Moravia Pontificia erscheinen. Über das Gesamtunternehmen und die Bearbeiter der noch ausstehenden Bände informieren die Internetseiten des Göttinger Papsturkundenwerkes (URL: http://www.geschichte.uni-erlangen.de/lehrstuehle/mittelalter/
forschung/papsturkundenforschung.htm) sowie die Berichte des Sekretärs der Pius-Stiftung Klaus Herbers im Deutschen Archiv für Erforschung des Mittelalters.
[3] Vgl. Hermann Jakobs (Hg.): Regesta Pontificum Romanorum iubente Academia Gottingensi congerenda. Germania Pontificia. Band V/1: Provincia Maguntiensis. Pars V: Dioeceses Patherbrunnensis et Verdensis, Göttingen 2003, VII f.
[4] Vgl. demnächst dazu auch Hermann Jakobs: Spätottonische Klosterfreiheit. Die Privilegien "Creditae speculationis" Johannes' XIII. und Benedikts VII. für Thankmarsfelde / Nienburg, Alsleben und Arneburg, in: ders. / Wolfgang Petke: Studien und Vorarbeiten zur Germania Pontificia IX.
[5] Hermann Jakobs: Die Rombeziehungen im nord- und mitteldeutschen Material der Mainzer Kirchenprovinz, in: Rudolf Hiestand (Hg.): Hundert Jahre Papsturkundenforschung, Bilanz - Methoden - Perspektiven, Akten eines Kolloquiums zum hundertjährigen Bestehen der Regesta Pontificum Romanorum vom 9.-11. Oktober 1996 in Göttingen (= Abhandlungen der Akademie der Wissenschaft zu Göttingen, phil.-hist. Kl., Dritte Folge; 261), Göttingen 2003, 59-73; s. hierzu die Rezension von Thomas Frenz, in: sehepunkte 5 (2005), Nr. 4 [15.04.2005], URL: http://www.sehepunkte.de/2005/04/5667.html.
Jochen Johrendt