Jörg R. Müller: Vir religiosus ac strenuus. Albero von Montreuil, Erzbischof von Trier (1132-1152) (= Trierer Historische Forschungen; Bd. 56), Trier: Kliomedia 2006, 907 S., ISBN 978-3-89890-089-8, EUR 126,00
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Nirgendwo im mittelalterlichen Europa war die spezifische Doppelstellung des Bischofs als geistlicher Oberhirte und weltlicher Herrschaftsträger so ausgeprägt und von solch tragender Bedeutung für den Bestand der konsensualen Ordnung wie im Römisch-Deutschen Reich. Der Reichsepiskopat nahm bis zum 13. Jahrhundert entscheidenden Einfluss auf die Politik und Herrschaft des Königtums und dominierte mehrheitlich die sich um 1180 formierende neue Elite des Reichsfürstenstandes. Das im sogenannten Wormser Konkordat von 1122 erstmals schriftlich fixierte Rechtsinstitut der Regalienleihe stellte die Bischöfe den laikalen Großen lehnsrechtlich gleich und hob das bisherige, enge Verhältnis zwischen Bischof und König auf ein neues rechtliches Fundament. Diese und andere tief greifende Veränderungen eröffneten den Bischöfen in der Folgezeit vielfältige Betätigungsfelder und neuartige politisch-herrschaftliche Handlungsspielräume. Es ist deshalb kein Zufall, dass gerade das 12. Jahrhundert so bedeutende Reichsbischöfe wie Albero von Montreuil, Philipp von Heinsberg oder Konrad von Wittelsbach hervorbrachte; doch keinem von ihnen hat die neuere Forschung - trotz guter Quellenlage - bisher eine modernen Ansprüchen genügende monografische Darstellung gewidmet. Diese empfindliche Lücke schließt zumindest für Albero von Montreuil diese gewichtige, partiell aber zu breit geratene Trierer Dissertation von 2003, die erstmals erschöpfend Person und Wirken des bedeutendsten Trierer Erzbischofs des Früh- und Hochmittelalters erschließt.
Der neuen Form der Biografik verpflichtet, legt ihr Verfasser methodisch den Hauptakzent auf das Individuelle und die persönlichen Verhaltensweisen seines Protagonisten, die er durch eine dichte Analyse der Interaktion Alberos mit seinem politischen und gesellschaftlichen Umfeld aufzuzeigen sucht. In steter kritischer Auseinandersetzung mit seiner Hauptquelle - der nach 1152 entstandenen, sehr profan geprägten Lebensbeschreibung ("Gesta Alberonis") des Klerikers Balderich (ab 1153 Propst von St. Simeon in Trier) -, deren Autor er die Darstellung individueller Züge attestiert, unterscheidet Müller in Alberos Leben und Wirken fünf abgrenzbare Phasen: Von ca. 1080/85 bis 1131/32, 1132 bis 1135, 1135 bis 1141, 1141 bis 1147 und 1147 bis 1152.
Einem grafengleichen oberlothringischen Adelsgeschlecht (Thicourt-Montreuil) entstammend und an der Kathedralschule von Toul ausgebildet (ohne Theologiestudium!), stieg Albero von einem in Toul reich bepfründeten Kanoniker und Archidiakon in Metz (vor 1107) zu der Schlüsselposition des Primicerius der bischöflichen Kirche von Metz (1123) auf. Schon in dieser Zeit formten sich zwei signifikante Wesenszüge Alberos aus, die sein gesamtes Denken und Handeln von Grund auf prägten: Seine Entschlossenheit zum planmäßigen Aufbau eines weitgespannten adlig-kirchlichen Beziehungsnetzes (u.a. zu Hugo Metellus, Norbert von Xanten, Bernhard von Clairvaux) und seine kompromisslose reformreligiöse Haltung ohne Rücksicht auf mögliche Konsequenzen. Nach seiner gegen adlige Widerstände durchgesetzten Wahl zum Erzbischof von Trier (April 1131) durch den Kathedralklerus begann er zunächst (1132-1135), die unter seinen Amtsvorgängern geschwächte erzbischöfliche Herrschaft durch Restitution verlorener Kirchengüter und Aufbau einer starken Dienstmannschaft zu konsolidieren. Sein spektakulärster Erfolg gipfelte in der kampflosen Unterwerfung des übermächtigen Burggrafen und Stadtkämmerers Ludwig da Ponte 1135, die ihm den ungehinderten Zutritt zu seiner Bischofsstadt eröffnete.
Daran anknüpfend suchte Albero die erzbischöfliche Herrschaft nach 1135 in engem Bündnis mit regionalem Adel, erzstiftischem Klerus und Mönchtum durch je eigene Wege und Methoden zu stärken und zu erweitern. Wichtige Stützpunkte im Raum Koblenz und im Westerwald ließ er durch neue oder wiederaufgebaute Burgen und den Einsatz erzstiftischer Ministerialen sichern. Die auch von bedeutenden laikalen Funktionsträgern auffallend häufig besuchten Provinzialsynoden nutzte er gezielt zur engeren rechtlichen Anbindung und hierarchischen Ausrichtung des oberlothringischen Adels auf seine Person hin. Die auf seine Initiative oder maßgebliche Förderung in seinem Sprengel gegründeten und an das Erzstift tradierten (Prämonstratenser-)Stifte und Klöster bezog er intensiv - durch Übertragung von Pfarrrechten und Befreiung von archidiakonaler und vogteilicher Gewalt - in seine Kirchen- und Territorialpolitik ein, die für ihn eine untrennbare Einheit darstellte.
Das Herzstück seiner expansiven Territorialpolitik bildete die von den Erzbischöfen seit jeher beanspruchte Restitution der bedeutenden suburbanen Reichsabtei St. Maximin vor Trier, die Albero erst nach sechsjährigem - mit rechtlichen (Anlage des erzbischöflichen Kopiars "Alberoneum") und politischen Mitteln - geführten Kampf und nur dank der massiven Unterstützung König Konrads III. und Papst Innozenz' II. 1140/41 glückte. Der Konvent von St. Maximin weigerte sich jedoch energisch, seine jahrhundertealte Libertas aufzugeben, und bat stattdessen den Klostervogt, Graf Heinrich IV. von Luxemburg und Namur, um bewaffnete Hilfe. Daraus erwuchs 1141 ein jahrelanger, verheerender Krieg zwischen Erzbischof und Graf, in dem Albero erst nach Intervention Konrads III. 1147 die Oberhand gewann - mit der gravierenden Folge des Einbruchs der bis dahin so erfolgreichen erzbischöflichen Territorialpolitik.
Alberos territorialpolitische Aktivitäten stehen in enger Wechselwirkung mit seinem Einsatz für König und Reich. Seine Teilnahme am zweiten Italienzug Kaiser Lothars III. 1136/37 war auch durch den Wunsch nach Restitution von St. Maximin und nach Verhinderung der erblichen Weitergabe der pfalzgraflichen Würde im Haus Ballenstedt-Rheineck bestimmt. Obwohl der Kaiser seinem Ansinnen nicht entsprach, zeitigte der Italienzug für Albero dennoch zwei andere, nachhaltige Erfolge: Die dort geschlossene Interessenkoalition mit dem Staufer Konrad III. und seine Ernennung zum ständigen päpstlichen Legaten für das nordalpine Reich im Oktober 1137. Diese Rangerhöhung scheint - so die bedenkenswerte These Müllers - angesichts der lebensbedrohlichen Erkrankung Lothars III. auch mit Blick auf die in Kürze zu erwartende Neuwahl des Königs erfolgt zu sein. Das neue Aktionsbündnis Albero-Konrad bewährte sich erstmals bei der Königswahl im März 1138. Bei der nur von wenigen Großen vollzogenen, rechtlich gültigen Wahl Konrads in Koblenz agierte Albero als "spiritus rector" und hatte entscheidenden Anteil daran, dass Erzbischof Konrad von Salzburg und andere bedeutende Fürsten ihr nachträglich zustimmten. Alberos königliche Entlohnung bestand aus der Übertragung St. Maximins und des Einspruchs gegen den erblichen Übergang der Pfalzgrafenwürde von Wilhelm von Ballenstedt an dessen Stiefvater Otto von Rheineck.
Den eklatanten Verlust an Ehre und reichspolitischer Geltung, den er durch den langjährigen Konflikt um St. Maximin und den Wegfall der Legatenwürde 1143 erlitten hatte, suchte Albero ein letztes Mal während und nach dem dreimonatigen Besuch Papst Eugens III. in Trier 1147/48 zu beheben. Zwar profilierte er sich während des Papstaufenthalts in Trier erfolgreich auf Kosten Erzbischof Heinrichs von Mainz, des Reichsverwesers, und der anderen Reichsbischöfe, doch lehnten Papst und Konzil von Reims (März 1148) seinen Anspruch auf den Primat über die gesamte Gallia Belgica strikt ab. Diese Forderung zielte - wie Müller mit guten Gründen annimmt - offenbar darauf ab, (nicht näher erkennbare) Vorrechte des Trierer Erzbischofs bei der Königswahl gegenüber den Amtskollegen von Mainz und Köln geltend zu machen und deren Spitzenstellung in der Reichspolitik zu konterkarieren.
Auf weitere grundlegende Ergebnisse (Alberos intensive Beziehungen zu seinen Suffraganbischöfen; seine rege Vermittlungstätigkeit bei Streitfällen; die Anfänge des Trierer Schöffenkollegs und eines sich ausformenden gemeinschaftlichen Selbstverständnisses der Trierer Bürger) sei hier zumindest abschließend hingewiesen.
Das von Müller überzeugend profilierte Bild einer überaus tatkräftigen und reformreligiösen Persönlichkeit ("vir religiosus ac strenuus") hätte sicherlich noch schärfere Konturen gewonnen, wenn er die nicht wenigen urkundlichen Selbstzeugnisse Alberos konsequent nach dessen Amts- und Herrschaftsverständnis durchleuchtet hätte. Und eine systematische Analyse des sich unter Albero ausbildenden erzbischöflichen Lehnshofs hätte den Stellenwert von Adel und Ministerialität am Hof und in der erzbischöflichen Politik noch schärfer akzentuiert. Die vorzügliche, mit sehr aussagekräftigen Karten ausgestattete und durch ein Orts- und Personenregister erschlossene Arbeit wird hoffentlich ähnliche Arbeiten anregen, die zum tieferen Verständnis der Bedeutung des Reichsepiskopats für die Verfassung des Reichs unverzichtbar sind.
Hubertus Seibert