Miriam Montag-Erlwein: Heilsbronn von der Gründung 1132 bis 1321. Das Beziehungsgeflecht eines Zisterzienserklosters im Spiegel seiner Quellenüberlieferung (= Studien zur Germania Sacra. Neue Folge; 1), Berlin: De Gruyter 2011, XIII + 666 S., ISBN 978-3-11-023513-5, EUR 129,95
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Die im Wintersemester 2007/2008 an der Universität Erlangen/Nürnberg abgeschlossene Dissertation will das Beziehungsgeflecht des Zisterzienserklosters Heilsbronn darstellen. Die Einleitung nimmt die These von der raumprägenden und identitätsstiftenden Kraft der Klöster in Franken von Elke Goez auf und will diese am Beispiel des Klosters Heilsbronn erörtern. Dabei werden die Urkunden und Nekrologe als Hinweise auf soziale Beziehungsgeflechte ausgewertet, wobei die rechtlichen Aspekte nicht im Vordergrund stehen. Während des Untersuchungszeitraumes von nicht ganz 200 Jahren war das Kloster Heilsbronn mit vierzehn nichtfürstlichen Hochadelsgeschlechtern und weit mehr als 60 Rittergeschlechtern verbunden. Die Abtei hatte nach der Verfasserin entscheidenden Anteil an der Ausbildung und Ausgestaltung Frankens als Herrschaftsraum und dessen kultureller Entwicklung. Eine nach modernen Forschungsgrundsätzen erarbeitete Klostergeschichte Heilsbronns fehlte bislang. Die Verfasserin beendet ihre Arbeit bereits mit dem Jahr 1321, weil in diesem Jahr das Abbatiat Konrads von Brundelsheim endete, 1322 der Eichstätter Bischof Philipp von Rathsamhausen starb und mit dem Sieg Ludwigs des Bayern bei Mühldorf die Doppelwahl im Reich (für die Verfasserin ist - so 7 - diese Doppelwahl in Begriffserweiterung ebenfalls ein "Schisma"!) von 1314 ihr Ende fand.
Grundlage der Arbeit bilden die 384 bekannten Urkunden des Klosters, von denen 341 im Original vorliegen, ferner ein Urbarfragment aus dem 13. Jahrhundert, ein Nekrologfragment der Monate Mai-August aus dem frühen 14. Jahrhundert und Handschriften der Klosterbibliothek. An der Spitze der Untersuchung steht die Behandlung des Papsttums als Schutzinstanz der Zisterze. Die Schirmvogtei des Königtums und der Königsdienst der Abtei folgen. Die Stellung der Abtei Heilsbronn innerhalb des Zisterzienserordens wird mit den Beziehungen zum Mutterkloster Ebrach und zum Generalkapitel sowie der Abt von Heilsbronn als Gründer und Visitator der Abtei Seligenporten dargestellt. Es überrascht, dass hier in mehreren Auflagen vorliegende neueste Literatur zum Zisterzienserorden übersehen wird. Erst im fünften Kapitel mit der Darstellung des Verhältnisses der Abtei zu den Diözesen Bamberg, Eichstätt und Würzburg geht die Verfasserin auf die Gründung der Abtei Heilsbronn ein. Sie behandelt dabei das Verhältnis zu den drei Diözesen in den Einzelheiten abweichend. Während nämlich für Bamberg der Gründungsvorgang der Abtei und die Beziehung zum Bistum und den Klöstern ab Bischof Egilbert behandelt wird, wird die Diözese Eichstätt ohne Unterkapitel abgehandelt und bei Würzburg das Verhältnis zu den Bischöfen, zum Domkapitel, zu einzelnen Klöstern und Stiften und zu den Höfen des Klosters in und um Würzburg untersucht. Im sechsten Kapitel werden die Beziehungen der Abtei zum Adel hinterfragt. Die beiden Unterkapitel enden im Unterschied zu den bisherigen Kapiteln jeweils in Zusammenfassungen. In einem weiteren Kapitel werden die benachbarten Reichsstädte Nürnberg, Windsheim und Nördlingen mit ihren Verbindungen zur Abtei näher betrachtet. Die Zusammenfassung betont, dass sich diese in den Beziehungen anderer Zisterzen zu Städten nicht unterschieden habe. Dennoch wird ein Unterschied in den Beziehungen festgestellt, der aber aufgrund des kurzen Untersuchungszeitraums nicht abschließend dargestellt werden kann. Das letzte Kapitel befasst sich mit der Regionalisierung des Klosters in Franken, wobei die Verfasserin die Herkunft und Sozialstruktur der Mönche und die Beziehung der Abtei zu den Klöstern und Stiften Frankens erörtert.
Bei der zeitlichen Beschränkung der Untersuchung auf vor 1321wundert es nicht, dass sich die Angaben über die Herkunft der Konventualen als problematisch erweisen (546). Wie das Beispiel des Swiker (besser: Swigger) von Gundelfingen (540 Anm. 38) zeigt, der als "nicht zuordnungsbar" bezeichnet wird, hätte ein weitergehender Blick auf Schwaben und die dortige Familie von Gundelfingen Beziehungsgeflechte über Franken hinaus ins Schwäbische aufzeigen können. Im Übrigen ist es gefährlich aus einer Zeugennennung auf weitere, engere Beziehungen zu schließen. Nach der Lektüre des Abschnittes über die Bibliothek unter der Frage einer gegenläufigen Entwicklung zur Regionalisierung fragt man sich, ob in dem Kapitel Regionalisierung mit "pro und contra" nicht eine Fragestellung behandelt wird, die einerseits aufgrund mangelnder Quellen (z. B. Konventsmitglieder) und andererseits des Bibliotheksgeflechtes bei Abteien, insbesondere des Zisterzienserordens, einen Normalzustand behandelt, der sich nicht gegeneinander ausspielen lässt.
Die Verfasserin schließt ihre Arbeit mit einem "Fazit" als neuntes Kapitel , in dem sie die Ergebnisse wiederholt. Es ist erfreulich, dass die Forschung endlich eine Untersuchung der Abtei Heilsbronn besitzt, doch bricht der Untersuchungszeitraum mit dem Jahr 1321 für viele Fragestellungen zu früh ab, um endgültige Urteile fällen zu können, da gerade das 14. Jahrhundert im weiteren Verlauf Aussagen im Bereich des Niederadels gebracht hat, was die Verfasserin selbst durch den Hinweis auf die sich ab 1338 für Heilsbronn verbreiterndere Quellenbasis andeutet. Es ist dringend erforderlich, die Arbeit von Montag-Erlwein bald fortzusetzen und das Kloster bis zur Reformation zu untersuchen. Obwohl man sich über den Band als Erweiterung der Forschung zum Zisterzienserorden freut, stört gleichzeitig der überaus kurze Untersuchungszeitraum.
Immo Eberl