Alexander Fidora (ed.): Guido Terreni, O.Carm († 1342). Studies and Texts (= Textes et Etudes du Moyen Âge; 78), Turnhout: Brepols 2015, XIV + 405 S., ISBN 978-2-503-55528-7, EUR 55,00
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Guido Terreni (c. 1270-1342) gehört zu denjenigen Persönlichkeiten der Geschichte, bei deren Nennung eine übersichtliche Schar von Fachleuten weltweit bedeutungsvoll nickt und beredt eine "Wiederentdeckung" anmahnt. Ob der Katalane Terreni, der bereits in jungen Jahren dem Karmeliterorden beitrat, tatsächlich einer solchen Renaissance bedarf, mag dahin gestellt bleiben, denn von denjenigen, die sich mit der Geschichte von Philosophie, Theologie und zuletzt vor allem des juristischen und politischen Denkens in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts beschäftigten, wurde er durchaus als origineller Denker wahrgenommen. Schließlich wirkte er nicht nur als Universitätsgelehrter in Paris, sondern auch als Berater Papst Johannes' XXII. In dieser Funktion wurde er zum Mitglied einiger Untersuchungskommissionen ernannt, denen die wenig dankbare Aufgabe oblag, sich zur Orthodoxie der Werke Arnolds von Villanova, des Marsilius von Padua oder des Petrus Johannes Olivi zu äußern. Mit einer Quaestio über die päpstliche Unfehlbarkeit sorgte er für Aufsehen. [1] Dauerhaft einflussreich blieben seine Concordia Evangeliorum und die Summa de haeresibus. Die Ernennung zum Bischof von Mallorca erfolgte 1321. Zwölf Jahre später erfolgte die Translation auf den Bischofssitz von Elne.
In der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts war Guido Terreni bereits Gegenstand einiger hervorragender Monographien und Artikel, die zum großen Teil aus der Feder des Karmeliten und Ordenshistorikers Bartomeu Xiberta stammen - Xibertas Arbeiten sind freilich nicht unbedingt einfach zu rezipieren: seine bevorzugten Publikationssprachen waren Katalanisch und Latein. [2]
Vorliegende Aufsatzsammlung, die auf eine 2013 an der Universitat Autònoma de Barcelona abgehaltene Tagung zurückgeht, umfasst - gegliedert in zwei große Teile - 16 Artikel. Während der erste Teil Guidos Bedeutung für das philosophische und theologische Denken würdigt und seinem Einfluss im politischen und rechtlichen Denken der Zeit nachspürt, umfasst der zweite Teil die Editionen von drei lateinischen, bisher nicht veröffentlichten Texten.
Den aktuellen Forschungsstand zu Leben und Werk Terrenis referiert der Herausgeber Alexander Fidora und betont dabei zu Recht, wie stark andere Autoren von Guidos Werken beeinflusst wurden (Guido Terreni: An Introduction to His Life and Works, vii-xiii). Dies gilt beileibe nicht nur für aus dem Karmeliterorden stammende Gelehrte, sondern etwa auch für den Franziskaner Petrus Aureoli oder den Benediktiner Pierre Roger, der im Todesjahr Guidos den Papstthron besteigen sollte - und dem die Summa de haeresibus dediziert war.
Iacopo Costa spürt der Rolle Guidos als Kommentator der Nikomachischen Ethik nach und geht dabei insbesondere auf Aspekte der Kirchendoktrin ein (3-17). Deutlich wird, dass die aristotelische Schrift ausschließlich zu theologischen Zwecken und zur Beschreibung einer "psychologie morale" (17) gebraucht wurde, Guido dabei jedoch sehr viel radikaler als etwa Godefroid de Fontaines vorgeht. Ann M. Giletti beleuchtet die Schwierigkeiten, die Guido ganz offensichtlich damit hatte, seine früheren Auffassungen über das, was Häresie konstituierte, mit seinen späteren Überzeugungen in Einklang zu bringen (Intellectual Conflict in an Inquisitor. Philosophical Possibilities and Theological Commitments in the Mind of Guido Terreni, 19-70; Edition zweier Quaestiones - Utrum motus sit aeternus; Utrum mundus potuerit creari ab aeterno, 283-305). Illustriert wird dies am Problem der Unendlichkeit der Welt, einer von Aristoteles vertretenen Ansicht, die sich nur mit allergrößten Anstrengungen mit der biblischen Lehre vom Anfang und Ende der Welt harmonisieren ließ. Cecilia Trifogli liefert eine knappe, nicht eben einfach zu rezipierende Studie zum Problem der causa finalis (Guido Terreni on the final cause, 71-82; Edition von Quodlibet III, quaestio 2: Utrum finis sit causa realis effectus producibilis, 307-324)), während Chris Schabel, der wohl als einer der derzeit besten Kenner Terrenis gelten darf, eine hochinteressante Studie zur Prädestinationslehre aus der Sicht des katalanischen Karmeliten vorlegt (Guiu Terrena on Predestination in his Commentary on Gratian's Decretum, 83-105). Diese Lehre, enthalten im 1340 vollendeten Kommentar zum Decretum Gratiani, illustriert Guidos Bemühen, zu einem in sich geschlossenen und konsistenten Ganzen zu finden. Dabei vertritt er die vor allem auf Aussagen der Bibel beruhende, ausgesprochen fortschrittliche Meinung, dass es nicht die guten Werke sind, die zur Auserwählung führen, sondern allein Gottes Gnade. Verdeutlicht wird, "how close a fourteenth-century "establishment" Carmelite could be to those despised rebels, Luther and Calvin."(91) Und tatsächlich: "If at Catholic Mass on Sunday one were to read an abbreviation of Guiu Terrena's excursus on predestination [...], I think the audience would consider it a sermon by a visiting Calvinist" (100). Schabels Artikel wird ergänzt durch die kritische Edition des entsprechenden Abschnitts aus dem Commentarium super Decretum Gratiani (pars II, causa 23, quaestio 4, capitula 22-23; 325-388).
Als Johannes XXII. in einer Bulle vom 23.10.1327 fünf Lehrsätze des Jean de Jandun und Marsilius von Padua verurteilte, geschah dies nach Konsultation einiger Rechtsgelehrter. Auch Guido Terreni wurde befragt: erhalten geblieben ist jedoch nur seine umfangreiche Antwort zur ersten propositio, die sich mit den weltlichen Besitztümern (temporalia) der Kirche befasste. Diese Antwort und die Reaktion des franziskanischen (wie Terreni fest auf der Seite des Papstes stehenden) Kanonisten Alvarus Pelagius zum selben Problemkomplex stehen im Zentrum der Ausführungen José Meirinhos' (Alvarus Pelagius and Guiu Terrena against Marsilius of Padua on the temporalia Ecclesiae, 153-185). Überhaupt spiegeln viele Beiträge des Bandes das wachsende Interesse am kanonistischen Engagement Guidos wider, der Zeit seines Lebens darum bemüht war, Vermittlungsarbeit zwischen Theologen und Experten des Kirchenrechts zu leisten. Rafael Ramis-Barceló liefert so einen nützlichen Überblick über Guidos Rechtsverständnis (La concepción y la clasificación del derecho en la obra de Guiu Terrena, 187-213), während Thomas Turley die (kanonistisch abgeleitete) Ekklesiologie einer näheren Betrachtung unterzieht (In the footsteps of Huguccio: Guido Terreni's Revision of Canonistic Ecclesiology, 215-239).
Terrenis recht breit rezipierte Summa de haeresibus ist Gegenstand weiterer Beiträge. Irene Bueno richtet dabei den Blick auf den Umgang Guidos (und einmal mehr Alvarus Pelagius') mit den "Fehlern" der Orientalen, dabei besonders der Griechen (Les erreurs des Orientaux chez Guido Terreni et Alvaro Pelagio, 241-268) und Cándida Ferrero Hernández stellt ein nur in einer Handschrift überliefertes, wohl zur Summa gehörendes Fragment vor, in dem 25 Irrtümer der Muslime systematisch widerlegt werden (Los 25 errores de los musulmanes, según el Ms. Vat. Lat. 988. Notas sobre su atribución a Guido Terrena, 269-280).
Guido Terreni gehörte ohne Zweifel zu denjenigen Karmeliten, denen der Sprung ins kuriale "establishment" gelungen war - und allein deshalb macht es Sinn, seine Äußerungen immer wieder mit denjenigen anderer, dezidiert papalistischer Autoren wie Alvarus Pelagius zu vergleichen. Als Universitätslehrer, päpstlicher Vertrauter und Bischof gewann er Einblicke in kontrovers diskutierte theologische und kanonistische Sachverhalte und nahm konsequent dazu Stellung. Der Sammelband, der den aktuellen status quaestionis der Terreni-Forschung abbildet, verdeutlicht dies an vielen Beispielen. Gleichzeitig bleiben Forschungslücken. Die Frage, inwieweit es Guido Terreni gelungen sein könnte, sein karmelitisches Charisma im kurialen Getriebe zu bewahren, scheint nicht gänzlich irrelevant. Überhaupt: wieviel "Karmelitisches" steckt eigentlich in seinen Schriften? Eine etwas umfassendere historische Kontextualisierung - insbesondere was die Stellung der Karmeliter in Paris und Avignon im 14. Jahrhundert betrifft - wäre hier ausgesprochen hilfreich gewesen. Vielleicht könnten diese und andere Fragen Gegenstand eines weiteren Sammelbandes werden. Die Person Guido Terreni liefert dazu jedenfalls noch immer ausreichend Stoff.
Anmerkungen:
[1] Guido Terreni: Quaestio de magisterio infallibili Romani Pontificis, hg. v. B. M. Xiberta, Münster 1926.
[2] Bartolomeu M. Xiberta: Guiu Terrena, Carmelita de Perpinyà, Barcelona 1932.
Ralf Lützelschwab