Mark Mersiowsky: Die Urkunde in der Karolingerzeit. Originale, Urkundenpraxis und politische Kommunikation (= Monumenta Germaniae Historica. Schriften; Bd. 60 (I/II)), Wiesbaden: Harrassowitz 2015, 2 Bde., XCVII + 1113 S., 18 Diagramme, ISBN 978-3-447-10079-3, EUR 148,00
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Mit diesem Opus magnum legt Mark Mersiowsky die lange erwartete Druckfassung seiner 2002 in Münster bzw. 2003/2004 in Stuttgart angenommenen Habilitationsschrift vor. In der Einleitung des zweibändigen "Wälzers" (1-53) wird das Arbeitsvorhaben in seinem größeren forschungsgeschichtlichen Zusammenhang verortet; gleichzeitig werden auch seine wesentlichen Untersuchungsbereiche abgesteckt. Primär geht es dem Autor um die original erhaltenen karolingischen Kaiser- und Königsurkunden. Diese sollen im Unterschied zur traditionellen diplomatischen Forschung nicht primär aus rechtlicher und rechtshistorischer Perspektive betrachtet werden, vielmehr sollen ihre Entstehungs- und Gebrauchssituationen, mithin die Urkundenpraxis, im Mittelpunkt stehen (44f.). Anknüpfend an die Arbeiten von Geoffrey Koziol und Hagen Keller will der Autor einen "Beitrag zur semiotischen Grammatik des Hoheitszeichens Urkunde" (49) leisten. Auf der Grundlage einer diplomatischen Analyse will er das Medium (Herrscher-)Urkunde in Hinblick auf Fragen des Herrscherwillens, der Kommunikation und Herrschaftspraxis untersuchen und nach etwaigen Veränderungen in der Zeit fragen (48). Dabei schränkt er seine Betrachtung aus nachvollziehbaren Gründen sowohl geographisch und zeitlich ein (weitgehende Ausklammerung Italiens, 911 als zeitliche Obergrenze (47-48)).
Der erste große Abschnitt (54-241) beschäftigt sich sogleich mit den karolingischen Herrscherurkunden, ihrem Erscheinungsbild und dessen Entwicklung vom 8. Jahrhundert bis zu den Urkunden Ludwigs des Kindes. Dabei wird der Ausbildung eines Systems gestufter Feierlichkeit seit Karl dem Großen besondere Aufmerksamkeit geschenkt und seine Entwicklung unter den einzelnen karolingischen Herrschern des 9. Jahrhunderts verfolgt. In Anlehnung und Erweiterung der Kategorisierung von Bautier unterscheidet der Autor "feierlichste", "feierliche", "gewöhnliche" und "einfache" Präzepte sowie besiegelte oder unbesiegelte Mandate (91-95). Er betont, dass das abgestufte System von Urkunden unterschiedlicher Feierlichkeit unter Ludwig dem Frommen "in voller Entfaltung genutzt worden sein" dürfte (106). Dieser Kanon sei von Lothar I., Lothar II., aber auch von Pippin I. und Pippin II. von Aquitanien gewahrt worden, während er sich bei Ludwig dem Deutschen wie Karl dem Kahlen lockerte. In den Urkunden dieser letzteren beiden Herrscher sei es zu einer Öffnung der Matrix (des Urkundenbildes) sowie zu mehr Raum für regionale Einflüsse gekommen. Ausführlich werden in diesem Zusammenhang die Hadebertsche und Hebarhardsche Wende in der Kanzlei Ludwigs des Deutschen gewürdigt (126ff.). Eingehend betrachtet werden aber auch die weiteren, nicht zuletzt durch die Zunahme von Blanketten und Empfängerausfertigungen bedingten Veränderungen, die zu einer "spätkarolingischen Vielfalt" im ausgehenden 9. Jahrhundert führten.
Im zweiten, aufgrund der extrem spärlichen Überlieferungslage deutlich kürzeren Abschnitt (242-277) behandelt der Autor die byzantinische Herrscherurkunde und andere byzantinische Urkunden, weiters die langobardische Königsurkunde, die asturisch-leonesische Herrscherurkunde sowie schließlich auch die frühmittelalterliche Papsturkunde. Aus dem Vollen schöpft er dann wieder im dritten Abschnitt (278-418), in dem er sich den sogenannten Privaturkunden der Karolingerzeit widmet. Nach einem kurzen Forschungsüberblick (280-289) stellt er nach einer geographischen Grundordnung die Privaturkundenbestände des karolingischen Europas und ihre spezifischen Besonderheiten vor, um sich im anschließenden vierten Abschnitt (419-542) mit einer Gruppe aus dem großen und unübersichtlichen "Pool" der Privaturkunden näher zu beschäftigen, die für die Fragestellung politischer Kommunikation zentral ist: die Urkunden geistlicher und weltlicher Großer.
Wiederum nach einzelnen Urkundenbeständen werden zunächst die entsprechenden Dokumente analysiert, wobei sehr bald deutlich wird, dass geistliche und weltliche Große in der Regel gleichermaßen auf regionale Typen der Privaturkunde zurückgriffen, die freilich im Einzelfall feierlicher ausgestaltet wurden und fallweise Elemente der herrscherurkundlichen Matrix aufnehmen konnten. Gleichzeitig postuliert der Autor in diesem Zusammenhang auch ein in Einzelstücken aus praktisch allen Beständen greifbares "autonomes Modell" einer geistlichen Urkunde (in hochwertiger Buchminuskel, Capitalis am Textanfang und vermehrt autographen Unterschriften), deren Vermittlung eventuell mit den karolingischen Kirchenreformen in Zusammenhang zu sehen sei (488f.). Ebenso unterstreicht er in Hinblick auf die Urkunden weltlicher Großer die Ausnahme der südlangobardischen Fürstenurkunde (496-500), die ein besonderes Urkundenbild aufwies.
Der fünfte Abschnitt (543-782), mit dem auch der zweite Band des Werkes beginnt, ist der Urkundenpraxis der Herrscherurkunden gewidmet. Dabei geht der Autor von vier grundsätzlichen Handlungstypen aus (748), nämlich von Verleihung, Bestätigung, Restitution und Befehl. Besondere Aufmerksamkeit schenkt er der Bestätigung von Rechtsgeschäften bzw. Urkunden, die in Hinblick auf die von ihm untersuchten Kommunikationsaspekte wichtig ist (624-646, 749-766). Dabei unterstreicht der Autor, dass in vielen Fällen der Hofbesuch des Petenten und sein Vorsprechen ein zentrales Moment für die Erwirkung und Ausstellung einer Herrscherurkunde waren (546-604). Ja, die Initiative lag seiner Einschätzung nach grundsätzlich auf der Empfängerseite (vgl. auch 647-657, 774-782).
Eingehend wird in weiterer Folge auch der meist nur schwer zu fassende eigentliche Privilegierungs- bzw. Beurkundungsvorgang betrachtet. Obwohl der Autor einen "ordentlichen Geschäftsablauf" in den Herrscherkanzleien in Frage stellt, konstatiert er seit den 780er Jahren eine Zunahme von "verbindlichen Verfahren", die unter Ludwig dem Frommen einen Höhepunkt erlebte, um danach wieder abzuflachen (688). Behandelt werden in diesem Zusammenhang vor allem die Rekognition, die Unterfertigung des Herrschers und die Besiegelung. Aber auch die Urkundenübergabe und die Umsetzung, Realisierung und Konkretisierung des Rechtsinhalts nimmt der Autor in den Blick, später wird auch die (beschränkte) Wirksamkeit von Herrscherurkunden als Beweismittel behandelt (729-741).
Im nächsten, sechsten Abschnitt (783-902) setzt sich der Autor mit der Urkundenpraxis im Bereich der Privaturkunden auseinander und macht gleich zu Beginn auf die Vielgestaltigkeit der Phänomene aufmerksam (784). Er beleuchtet zunächst die Orte und Zeitpunkte von Rechtshandlungen, danach den eigentlichen Rechtsakt selbst, wobei er auf verschiedentlich bezeugte symbolische Akte wie etwa die Übergabe von Urkunden und Objekten, die Altarlegung und die Bekräftigung (durch Handauflegung), aber auch auf andere Aspekte wie Vollziehungsspuren eingeht. Dabei werden auch Fragen wie jene der Zeitstellung von Rechtshandlung und urkundlicher Dokumentation thematisiert. Während ein Gutteil der Originale eine Niederschrift in einem Zug nahelegt, bringt der Autor auch eine Reihe von Beispielen, die zeigen, dass Urkunden während eines gestreckten Prozesses und in mehreren Etappen entstehen konnten. Schließlich werden auch Techniken der Publikmachung behandelt, nämlich das Zeigen und das Verlesen der Urkunde, die Levatio chartae, aber auch die Investitur. Die Investitur bringt den Autor schließlich zur Frage der Umsetzung des Rechtsinhalts, der Erneuerung von Rechtshandlungen und der Rolle der Privaturkunde als Beweismittel, die zumindest im ostfränkischen Bereich eine recht beschränkte war.
Abschließend wendet sich der Autor den karolingischen Archiven zu, aber auch den dort angefertigten Einzelblattkopien und Chartularen; außerdem fragt er nach der Überlieferung und nach Art und Umfang von Archivverlusten (903-938). Auf den letzten Seiten (939-950) führt er schließlich die Ergebnisse seiner Arbeit nochmals knapp zusammen und streicht die Rolle von Urkunden in der politischen Kommunikation der Karolingerzeit hervor. Auf diese Schlussbetrachtungen folgen auf über 150 Seiten umfangreiche Archivalien-, Urkunden- und Sachregister (951-1035; 1036-1096), ein dem geplanten Abbildungsband vorausgehendes Abbildungsverzeichnis (1095-1106) sowie 18 Graphiken (die Rechtsgeschäfte der einzelnen fränkischen Herrscher betreffend) (1107-1113).
Mersiowskys Opus zeichnet sich durch den ehrgeizigen und beharrlich verfolgten Anspruch aus, trotz einer bewussten Fokussierung auf die Herrscherurkunden die Urkunden der Karolingerzeit in ihrer Gesamtheit im Auge zu behalten. Akribisch ist er um eine möglichst vollständige Erfassung, zahlenmäßige Aufschlüsselung und Behandlung seines Materials bemüht. In dieser umfassenden und systematischen Erschließung der karolingischen Urkundenwelt, aber natürlich auch in der Auswertung derselben in Hinblick auf viele diplomatische Forschungsthemen liegt eines der größten Verdienste dieser Arbeit. Gerade aus diesem Grund scheint die im "Nachtrag zum Vorwort" geäußerte Befürchtung, dass ein "umfangreiches Buch wie das vorliegende ... sicher nur wenige wirkliche Leser finden" werde (IX), unbegründet. Freilich erlauben es die ausführlichen Register, die das Erscheinen des Werkes verzögert haben, auch, bei konkreten Einzelfragen schnell einmal im "Mersiowsky" nachzuschlagen.
Bernhard Zeller