Friederike Gatzka: Cassiodor, Variae 6. Einführung, Übersetzung und Kommentar (= Bd. 132), Berlin: De Gruyter 2019, X + 306 S., ISBN 978-3-11-059546-8, EUR 109,95
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Inzwischen gilt es beinahe als Gemeinplatz, gleichwohl scheint es treffend zu konstatieren, dass die Forschung zum ostgotischen Italien im Allgemeinen, zu Cassiodors Variae im Besonderen eine Konjunktur erfährt. Nach der Veröffentlichung von Wiemers Theoderich-Biographie Ende 2018 [1] hat sich auch das Folgejahr als ertragreich erwiesen: 2019 verzeichnete die Publikationen von gleich mehreren Variae-Übersetzungen [2], darunter die zu besprechende von Friederike Gatzka. Die Arbeit ist in der De-Gruyter-Reihe "Untersuchungen zur antiken Literatur und Geschichte" erschienen und stellt die leicht überarbeitete Version einer Göttinger Dissertationsschrift dar.
Gatzkas Monographie gliedert sich in zwei Hauptabschnitte: Teil eins (3-63) bietet eine primär philologische Einführung in Text und Kontext der Bücher sechs und sieben der Variae, die die sogenannten formulae, vorgeblich Musterschreiben für Amtsernennungen bzw. Privilegierungen aus der ostgotischen Königskanzlei, beinhalten. Der darauffolgende zweite Teil (66-273) enthält dagegen Text, Übersetzung und Kommentar der Beispielschreiben aus Buch sechs. Indices und bibliographische Hinweise runden das Werk ab.
Ein Variae-Buch ins Deutsche zu übersetzen und zu kommentieren ist eine sinn- und verdienstvolle Aufgabe, die Gatzka philologisch fundiert meistert. Um den Band in seiner Gänze zu würdigen, erfolgt nun zunächst eine Besprechung der beiden Hauptteile, angefangen bei der Einführung. Diese geht über konventionelle Präliminarien zu Autor und Werk hinaus und lädt, auch vor dem Hintergrund neuerer Studien zur spätantiken Epistolographie, zu einer Re-Lektüre der formulae ein. [3] Im Anschluss an altphilologische und -historische Vorarbeiten [4] entwickelt Gatzka dabei einerseits die These, dass die Bücher sechs und sieben den Kern der Variae bilden und als Texteinheit zu verstehen sind (16-19). Andererseits fordert die Verfasserin dazu auf, die formulae nicht einfach als bloße Kopiervorlagen aus dem Kanzleiarchiv einzustufen und lediglich realienkundlich auszuwerten (20-24). Vielmehr erfüllten gerade diese beiden Variae-Bücher die in der praefatio begründete didaktische Funktion des Textes, indem sie Amtsträgern in spe rhetorische und kommunikative Techniken vermittelten. Gerade in den entsprechenden Unterkapiteln I.3.1 und I.3.2, die diese Thesen zuspitzen, zeigen sich die Stärken der Studie: Hier wertet Gatzka ihre Beobachtungen zu den Musterschreiben aus, listet nicht nur sprachlich-stilistische Eigenheiten Cassiodors übersichtlich auf (28-34), sondern vollzieht einzelne Argumentationsfiguren, zum Beispiel Aufwertungsstrategien durch Annäherung an oder Abgrenzung von exempla (42-51), detailliert nach. Ihre Reflexionen ließen sich noch auf interpretatorische Ebenen jenseits der konkreten Schreiben ausdehnen, zum Beispiel auf die Frage nach der integrativen Bedeutung von Bildungswissen für mögliche Leser der formulae bzw. der Variae insgesamt. Auch in kulturhistorischer Hinsicht schöpft Teil eins der Studie das Aussagepotential nicht ganz aus. So berechtigt beispielsweise Gatzkas Monita angesichts älterer, vor allem rechtsgeschichtlicher Arbeiten auch wirken, übergehen sie doch die Ansätze jüngerer Studien, die die formulae insgesamt als eigenständige, rhetorisch durchkomponierte Texte bewerten, den Entwurfscharakter der darin enthaltenen Ämterhierarchie begreifen und juridischen Corpora gegenüberstellen. [5] Damit einhergehende Unschärfen offenbaren mitunter die Kommentare zu den Beispielschreiben im zweiten Teil der Studie. Doch ehe dieser besprochen wird, seien einige generelle Bemerkungen zum Aufbau vorausgeschickt.
Ein mit editorischen Konventionen vertrauter Leser wird sich über die Entscheidung, auf einen eigenständigen Kommentarteil zu verzichten und stattdessen Kommentare in Fußnoten zur Übersetzung einzufügen, wundern. Zwar begründet Gatzka dieses Lay-Out mit dem Argument, sie wolle so die Lesbarkeit ihres Kommentarteils verbessern (59f.). Dieses Ziel hat sie zumindest nach Ansicht der Rezensentin nicht erreicht; Teil zwei ist dadurch eher benutzerunfreundlich geworden. Kommentare zu einzelnen lateinischen oder deutschen Textpassagen muss man im Anmerkungsapparat suchen, sie stehen bisweilen nicht einmal auf der gleichen Seite. Eine stärkere Orientierung an gängigen Ausgabeformaten wäre hier sicher im Sinne der Rezipienten gewesen. Um unterschiedliche Zielgruppen anzusprechen, gilt es ferner zu entscheiden, inwieweit historische Hintergrundinformationen in Textübersetzungen bzw. -kommentare einfließen sollten. Im Vorwort zu Teil zwei skizziert Gatzka ihr philologisches Selbstverständnis; ihre Arbeit richtet sich dementsprechend, anders als der italienischsprachige Kommentar von Petrini, primär an einen philologischen Adressatenkreis. [6] Selbiger wird mit Sicherheit auch die Qualität der lexikalischen, grammatikalischen und stilistischen Texterschließung goutieren, der wiederum umfangreiche Recherchearbeit zugrunde liegt. In ihrer Ausführlichkeit bietet sie einen guten Ansatzpunkt für Folgestudien. Es stellt sich allerdings die Frage, ob Gatzka ihren Aussageanspruch nicht unnötig schmälert, wenn sie auf historische Kommentarebenen größtenteils verzichtet. Ihr philologisch so solider Kommentar verdient eine breitere Rezeption auch unter (Alt-)Historikern. Letztere werden indes bisweilen die Sensibilität im Umgang mit soziopolitischen Semantiken und Ideologemen, zum Beispiel princeps/principatus, imago principis, rex oder minor senatus, vermissen. Solche Signalwörter lassen Historiker bereits beim Überfliegen eines Textes aufhorchen. Aus der Lektüre von Gatzkas Übersetzung gehen sie allerdings oft nicht eindeutig hervor. Hier bleibt es entweder, wie im Fall von princeps/principatus und rex, bei Anmerkungen und Querverweisen oder die Bezüge zu Herrschaftsideologie und deren Konstitution werden, wie im Fall von imago principis, kaum hergestellt. [7] Wünschenswert wäre hier also eine ausführlichere Würdigung entsprechender Textpassagen und Termini gewesen.
Insgesamt besticht Gatzkas Studie also in erster Linie durch die gediegene philologische Grundlagenarbeit. Ihre Einführung bietet darüber hinaus nicht nur praktische Orientierungshilfen wie einen sprachlich-stilistischen Katalog, sondern regt eine literarisch-ästhetische Lesart der formulae an. Gatzkas literatursoziologische Reflexionen wirken indes im Großen und Ganzen eher aperçuhaft, da sie wenig Eingang in das Herzstück der Arbeit, das heißt in Übersetzung und Kommentar, finden. Abgesehen von den bereits angeführten Kritikpunkten, hätte Gatzka zudem die These, dass die beiden formulae-Bücher eine Texteinheit bilden, durch die Übersetzung von Buch sieben stärken oder zumindest in einem Schlusskapitel wieder aufgreifen können. Dessen ungeachtet hat die Verfasserin mehr als nur einen Kommentar mit Übersetzung von Buch sechs der Variae vorgelegt. Auf diese Weise setzt sie relevante Impulse zum Verständnis der formulae in der aktuell florierenden Cassiodor-Forschung.
Anmerkungen:
[1] Hans-Ulrich Wiemer: Theoderich der Große. König der Goten. Herrscher der Römer. Eine Biographie, München 2018.
[2] Neben Gatzka, allerdings ohne lateinischen Text und Kommentar: Michael Shane Bjornlie: The Variae. The Complete Translation, Oakland, CA 2019.
[3] Gatzka nennt hier vor allem Raphael Schwitter: Umbrosa lux. Obscuritas in der lateinischen Epistolographie der Spätantike, Stuttgart 2015 (Hermes-Einzelschriften; 107).
[4] Siehe Michael Shane Bjornlie: Politics and Tradition Between Rome, Ravenna and Constantinople, Cambridge 2013, 230-240; Christina Kakridi: Cassiodors Variae. Literatur und Politik im ostgotischen Italien, München / Leipzig 2005 (Beiträge zur Altertumskunde; 225), 32f. und 129ff.
[5] Neben den in der vorherigen Anmerkung aufgeführten Werken siehe Massimiliano Vitiello: Il principe, il filosofo, il guerriero. Lineamento di pensiero politico nell'Italia ostrogota, Stuttgart 2006 (Hermes-Einzelschriften; 97).
[6] Francesco Maria Petrini hat Kommentar und Übersetzung von Buch sechs besorgt in: Andrea Giardina [u.a.] (eds.): Flavio Magno Aurelio Cassiodore Senatore. Varie. Volume III. Libri VI-VII, Rom 2015.
[7] Siehe hier die Übersetzungen und Kommentierungen von Cassiod. var. 6,1,7 (75 mit Anm. 57) und Cassiod. var. 6,5,4 (115). Aus Historikerperspektive kommt es nur selten zu schiefen Übersetzungen soziopolitischer Grundbegriffe, so im Fall von curiales (Cassiod. var. 6,3,4), die als "Angehörige des Reichsadels" (93) bezeichnet werden.
Tabea L. Meurer