Joe Whitchurch: Revenge, Punishment, and Anger in Ancient Greek Justice, London: Bloomsbury 2024, VI + 276 S., 10 s/w-Abb., ISBN 978-1-350-45154-4, GBP 85,00
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Dennis P. Kehoe / Thomas A. J. McGinn (eds.): Ancient Law, Ancient Society, Ann Arbor: University of Michigan Press 2017
Paula J. Perlman (ed.): Ancient Greek Law in the 21st Century, Austin: University of Texas Press 2018
Esther Eidinow: Envy, Poison, & Death. Women on Trial in Classical Athens, Oxford: Oxford University Press 2016
Joe Whitchurch hat eine anregende und in seinem Ansatz ungewöhnliche Monographie über das Phänomen der Rache und der Entstehung eines institutionalisierten Rechtssystems im antiken Griechenland geschrieben. Das Buch schließt an die bereits vielfach diskutierte Frage nach der Beziehung von Rache und Recht in der athenischen Demokratie an - eine Frage, die auch stets an eine Debatte um staatliche Autorität, Gewalt und Emotionen anknüpft.
Whitchurch vertritt die Ansicht, dass Emotionen im klassischen Athen eine zentrale und berechtigte Rolle innerhalb des institutionellen Gefüges um Recht und Strafe spielten, und dass sich dieser Zusammenhang aus der historischen Entwicklung eines Systems erklärt, das auf den Prinzipien von Rache und Befriedung basiert. Um die Brücke zwischen den Rechtssystemen zu schlagen untersucht Whitchurch zum einen die homerischen Epen, zum anderen die attischen Gerichtsreden des 4. Jh. v. Chr.
In seiner Einleitung umreißt Whitchurch zunächst den thematischen Rahmen seiner Untersuchung, indem er die maßgeblichen Eckpunkte (state formation, revenge, punishment, honor, anger) problematisiert, die wichtigsten Forschungspositionen hierzu erörtert und seine Herangehensweise an die Quellen, die ja gerade im Fall der homerischen Epen eine besondere Herausforderung darstellt, reflektiert. Diesen widmet sich der erste Teil des Buches.
In Kapitel 1 (Anger and Community in Homeric Society) zeigt Whitchurch zunächst schrittweise, dass Aristoteles' Definition von Zorn sich mit dem deckt, was wir in den homerischen Epen finden. Auch hier sei Zorn eine schmerzhafte, mit dem Bedürfnis nach Rache verknüpfte, emotionale Reaktion auf eine als unberechtigt empfundene Verletzung gegen einen selbst oder einen seiner Nahestehenden. Zorn sei demnach auch ein den Zusammenhalt förderndes Potential zu eigen. In Homer spiegele sich deshalb ein sozialer Mechanismus wider, bei dem eine Gemeinschaft den Bruch mit ihren sozialen Normen bestraft.
Die Frage, ob Zorn und Ehrverlust prinzipiell immer in Rache münden, oder ob es unter den homerischen Helden nicht auch kooperative Beispiele gibt, wird in Kapitel 2 (Revenge and the Community in Homeric Society) untersucht. Whitchurch beobachtet, dass unterschiedliche Faktoren das Handeln der Helden beeinflussen: der Status der Beteiligten und die potentiell erwartbare Anerkennung durch die Gemeinschaft. Das Recht der Helden auf ihre Rache würde bei Homer keinesfalls infrage gestellt, nichtsdestoweniger sei es auch problematisch. Der potentielle Rächer unterliege, wie Whitchurch zeigt, dem Druck der Gemeinschaft, sozialgefährdendes Verhalten zu vermeiden und angebotene Kompensationen anzunehmen.
Daran schließt Whitchurch die Frage an, ob im archaischen Griechenland außer der sozialen Kontrolle durch die Gemeinschaft noch andere, formale Wege zur Verfügung standen, um Eskalationen von Gewalt zu vermeiden. Während das Gesetz Drakons das Vorhandensein von Institutionen, Richtern und geregelten Verfahren belege, sei sich die Forschung über die Existenz und den Einfluss von solchen Elementen in der homerischen Gesellschaft - trotz der zeitlichen Nähe zu Drakons Gesetzen - uneins. An dieses Problem anknüpfend, arbeitet Whitchurch in Kapitel 3 (Punishment and the State in Homeric Society) heraus, wie in den Epen mittels formaler Verfahren und zentraler Instanzen die Streitigkeiten zwischen den Helden geregelt werden.
Ab Kapitel 4 (Punishment and Anger in the Athenian Courts) - dem dichtesten und längsten Kapitel des Buches - wendet sich der Autor gegen die Ansicht, dass Strafe eine leidenschaftslose Ausübung oder Herstellung von Gerechtigkeit (justice) sei. Strafe sei, so Whitchurch, im 5. und 4. Jahrhundert keineswegs eine emotionslose Maßnahme. Sie sei vielmehr ein Ausdruck von Zorn. Den entscheidenden Unterschied zu Homer machte, so Whitchurch, die wachsende Identität der Menschen mit der Polis sowie die Existenz schriftlicher Gesetze aus, in denen die Normen einer Gesellschaft sichtbar repräsentiert wurden. Damit habe sich etwas verschoben: Ein Bruch mit dem Gesetz löste nicht mehr nur ein Gefühl der Empörung aus, sondern wurde als Missachtung der Autorität der Polis empfunden und führte zu Zorn und Bestrafung durch die bürgerliche Gemeinschaft. Die Rezensentin hätte hier gerne noch mehr über diesen kulturgeschichtlichen Einschnitt und die daraus folgenden mentalen Verschiebungen gelesen.
Demgegenüber betrachtet Kapitel 5 (Moral Authority and the Appeal to Anger) den Negativbefund und geht der Frage auf den Grund, warum nicht alle Reden in gleicher Weise den Zorn der Richter herausfordern. Whitchurch zeigt, dass einzelne Kontexte ein sensibles Vorgehen erforderten. Zum einen musste der Anschein der Sykophantie vermieden werden, zum anderen musste ein Redner darauf Rücksicht nehmen, dass sich die Richter womöglich durch einen jugendlichen Wortführer bevormundet fühlen konnten. Das Fehlen von Zorn-Appellen sei demnach auf fehlende moralische Autorität seitens des Anklägers zurückzuführen.
In Kapitel 6 (Public Offence and Private Procedure) zeigt Whitchurch anhand von vier Beispielen, dass die Emotionen der Richter auch bei Privatklagen eine Rolle spielten. Wenn etwa Beamte die an sie gerichteten Erwartungen nicht erfüllten, wenn Akteure illegitim zu Gewalt griffen, wenn sie die Polis dem Risiko einer stasis aussetzen oder wenn sie das Rechtssystem durch Falschaussagen oder Verfahrensverschleppung zu untergraben versuchten - dann konnten diese in Privatklagen verhandelten Vergehen auch als Angriff auf die Richter als Vertreter der Polis gewertet werden.
Bei der Frage nach einer Ablösung von Rache durch Strafe, stehen in der Forschung insbesondere Tötungsdelikte im Fokus. In diesem Zusammenhang (Kapitel 7: Homicide, Impiety and the Myth of Angerless Punishment) beobachtet Whitchurch eine Besonderheit: Vor Gericht wurde nicht der Zorn der Richter, sondern der der Götter sowie die Ehre des Tötungsopfers thematisiert. Beeindruckend ist dabei - wie auch bereits an anderen Stellen - Whitchurchs Blick auf die sprachlichen Details: Bei Tötungsdelikten sowie in Fällen der Gottlosigkeit sollten die Richter primär "rächen" (τιμωρεῖυ) und nicht "sich rächen" (τιμωρεῖσθαι).
Das Buch bietet eine Vielzahl interessanter Beobachtungen zur Rache in den homerischen Epen und den athenischen Gerichtsreden. Da Whitchurch eine gute Quellenkenntnis eines letztlich immensen Quellenkorpus voraussetzt und sich leider hin und wieder im Detail verliert, fällt es an manchen Stellen allerdings schwer, seiner Argumentation zu folgen. Das Buch richtet sich deshalb in erster Linie an Kenner der Materie. Positiv hervorzuheben sind nichtsdestoweniger die Zusammenfassungen am Ende der einzelnen Kapitel, die die Ergebnisse auf eine verständliche Art noch einmal bündeln sowie freilich die grundsätzliche Anregung des Buches, die Rationalität richterlicher Entscheidungen im Rahmen institutionalisierter Rechtssysteme kritisch zu reflektieren.
Bernadette Descharmes