Jörg Bölling / Thomas Scharf-Wrede / Monika Suchan (Hgg.): Bischof Godehard von Hildesheim (1022-1038). Lebenslinien - Reformen - Aktualisierungen (= Quellen und Studien zur Geschichte und Kunst im Bistum Hildesheim; Bd. 16), Regensburg: Schnell & Steiner 2024, 383 S., 79 Farb-, 6 s/w-Abb., ISBN 978-3-7954-3831-9, EUR 50,00
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Monika Suchan: Mahnen und Regieren. Die Metapher des Hirten im früheren Mittelalter, Berlin: De Gruyter 2015
Jörg Bölling: Reform vor der Reformation. Augustiner-Chorherrenstiftsgründungen an Marienwallfahrtsorten durch die Windesheimer Kongregation, Münster / Hamburg / Berlin / London: LIT 2014
Jörg Bölling: Zwischen Regnum und Sacerdotium. Historiographie, Hagiographie und Liturgie der Petrus-Patrozinien im Sachsen der Salierzeit (1024-1125), Ostfildern: Thorbecke 2017
Der Band geht zurück auf eine Tagung anlässlich der 1000-Jahr-Feier der Bischofsweihe Godehards von Hildesheim (1022-1038). Neben religionsdidaktischen Beiträgen und einer Homilie, die Heinrich Detering bei einer Vesper am Tagungsabend hielt, vereint der Band Studien aus unterschiedlichen historischen Disziplinen, die hier aus Platzgründen mit Fokus auf die mittelalterliche Geschichte besprochen werden. Sie zeigen auf, wie offen und vielgestaltig die Forschung zu hochmittelalterlichen Bischöfen sich derzeit entwickelt.
Nach einem frühen Aufstieg, den Godehard als Nichtadliger in Niederaltaich erlebte, kam er nach Hildesheim. Kurz vor oder nach seinem Tod schrieb der Domherr Wolfhere eine erste Vita, 15 Jahre später entstand eine Vita posterior, ebenfalls durch Wolfhere. Diese besondere Quellenlage stellt die Forschung vor reizvolle Aufgaben. Gleichzeitig erweist sich die Edition der Texte durch Pertz (MGH SS 11, 1854) heute als unzulänglich. Das gilt schon für die unikal überlieferte, zeitgenössisch bearbeitete Vita prior und besonders für die vielen Handschriften der Vita posterior.
Deren reicher Überlieferung widmet sich Martina Giese in einer minutiösen Studie. In den letzten Jahren wurden neue Passagen dieses zweiten Textes verfügbar gemacht, die nur eine Handschrift des späten 15. Jahrhunderts enthält. Wie Giese hält sie auch Bernhard Gallistl, der sie hier (erneut) vorstellt [1], für authentische Textteile Wolfheres. Sie kreisen um Themen des Rechts, die angesichts des Gandersheimer Streits in Hildesheim von besonderem Interesse waren. Gerade die Breite der Überlieferung, die Giese aufzeigt, erhöht aber nach Ansicht des Rezensenten den Plausibilisierungsdruck für die Frühdatierung der erwähnten Passagen - die eben nur in einer einzigen, späten und nicht einmal Hildesheimer Handschrift erhalten sind. Gleichzeitig erfordert diese Breite eine editorische Neubearbeitung der Viten. Die Arbeit, die Giese dazu in Aussicht stellt, wirkt immens. Eine Ausgabe im Rahmen der Freiherr-vom-Stein-Gedächtnisausgabe hat Mitherausgeber Jörg Bölling nun zurückgestellt, bis eine Neuedition des lateinischen Textes vorliege (vgl. 302 Anm. 18). Angekündigt war eine solche bereits vom 2017 verstorbenen Hans Jakob Schuffels. Christian Schuffels, der die Forschung zu den Godehardviten am Beginn des Bandes mit zum Teil deutlicher Kritik Revue passieren lässt, unterstreicht Notwendigkeit und Schwierigkeit einer Neuedition. Er selbst zitiert freilich aus einem dazu vorliegenden, unpublizierten "Typoskript" H. J. Schuffels' (21 Anm. 6). Es wäre zu wünschen, dass aus den verschiedenen Vorarbeiten eine Klärung der Überlieferungslage sowie der notwendigen Korrekturen am Pertz'schen Text hervorgeht. Es gelingt den Beiträgen jedenfalls zu zeigen, wie 'heiß' textkritische Detailfragen sein können.
Eine Neuausgabe dürfte wohl vor allem Stufen der Textergänzung erhellen, die auf Entwicklungen des Godehardkults hinweisen (kanonisiert 1131). Jörg Bölling widmet sich diesem Thema mit einem Beitrag zur ästhetischen Konstitution von Godehards Heiligkeit und kann zeigen, wie die Viten, spätere Texte, die Praxis der Verehrung und die Darstellung Godehards im Mittelalter jeweils ästhetische und performative Formen fanden, die dessen Heiligkeit in besonderer Weise hervorhoben und sinnlich erfahrbar machten.
Hans-Georg Aschoff weist nach, wie der Godehard-Kult sich im Spätmittelalter in Europa ausbreitete; in der Frühen Neuzeit förderten ihn auch die Hildesheimer Bischöfe, um bei der Bevölkerung des diözesanen Territoriums ein Zugehörigkeitsgefühl ("Diözesanbewusstsein") zu schaffen; nolens volens schließen daran auch Christina Kallochs Überlegungen zur künftigen Rolle Godehards in der regionalen Religionsdidaktik an. Thomas Scharf-Wrede verfolgt die Rezeptionsgeschichte weiter bis ins 19. und 20. Jahrhundert, neben liturgischer Vergegenwärtigung und diözesaner Vergemeinschaftung auch mit stärkerem Blick auf Forschung und Publizistik. Die Würdigung der jüngsten Forschung kommt dann im bereits erwähnten Beitrag dem durchaus kritischen Blick Christian Schuffels' zu, während Stefan Wick die moderne gottesdienstliche Rezeption betrachtet.
Eine längere Sektion des Bandes nähert sich Godehard von Hildesheim über seine materiellen Spuren. Monika Suchan gibt einen Überblick über "Godehards Bücher" - von seinem hagiographisch erzählten Engagement für die Niederaltaicher Bibliothek bis zu den von ihm selbst benutzten Codices, vor allem einer rhetorischen Handschrift. Suchan zeigt, wie diese in späteren Zeiten selbst zu einer Quasi-Kontaktreliquie des Bischofs wurde.
Die Godehard-Reliquien stehen dann im Mittelpunkt des Beitrags von Hedwig Röckelein. Anhand von Körperreliquien, besonders aber auch liturgischen Gewändern, die dem Bischof zugeschrieben wurden, kann sie zeigen, dass es mit Kloster und Bistum schon früh zwei Kultzentren Godehards gab - heute kennt man gar zwei Herzen Godehards (vgl. 168). Nach dessen Kanonisation wurden von Hildesheim aus Körperreliquien gezielt verbreitet, um Netzwerke aufzubauen, während in Niederaltaich Gewänder Godehards vielleicht schon zu Lebzeiten verehrt wurden. Den Knochen selbst widmet sich ein paläopathologischer Beitrag (Carsten Witzel/Stefan Flohr) mit dem etwas ernüchternden Ergebnis, dass der Godehardschrein die Überreste eines halbwegs gesunden älteren Mannes enthalte; Überlegungen, die Knochendichte dieses Toten könne mit Godehards täglichem Schulweg (!) zusammenhängen (197), zeigen auch potentielle Fallstricke für die historische Interpretation naturwissenschaftlicher Befunde.
Den Kirchen Godehards gehen Nathalie Kruppa auf diözesaner Ebene und Rona Ettlin im Hinblick auf den Dombau nach; Kruppa erwägt für eine Vielzahl etwas später belegter Kirchen einen Bau Godehards, der kaum einmal eindeutig bewiesen, in vielen Fällen aber auch nicht widerlegt werden kann. Ettlin verfolgt Godehards Anteil am Dombau archäologisch und historisch; er sei tendenziell höher zu veranschlagen als bisweilen angenommen.
Damit ist der Bogen geschlagen zum Diözesanbischof. Die Beiträge machen jeweils einen Perspektivwechsel gegenüber der bisherigen Forschung stark. Ingrid Rembold behandelt die Frühgeschichte des Bistums - und löst sich von der Frage nach den Ursprüngen unter Karl dem Großen und Ludwig dem Frommen: "Wir haben keine Hinweise dafür, dass einer dieser Männer maßgeblich an der Gründung [...] beteiligt war" (60). Vielmehr zeigt die hagiographische Überlieferung Sachsens ab der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts die Karolinger als Gegenstand einer memoria, die ihrerseits Teil eines längeren Gründungs- und Konstituierungsprozesses der regionalen Bistümer war. Wie bei Rembold ("König und Kirche") verweist der Titel auch bei Ernst-Dieter Hehl ("Kirche und Königtum") auf ein Verhältnis, das es neu zu bewerten gilt.
Hehl untersucht die Rolle von König und Bischöfen im synodal gefassten Kirchenrecht des 11. Jahrhunderts - und kann hier einen fundamentalen Wandel nachweisen: Erstens verabschieden die Synoden bis in die 1080er Jahre hinein kaum mehr canones, sondern befassen sich mit konkreten Anliegen der versammelten Bischöfe. Zweitens verschob sich deren Verhältnis zur Rolle des Königs auf den Versammlungen: Der König lud ggf. ein, doch die Bischöfe entschieden; hierin sieht Hehl geradezu eine Umkehrung des karolingischen 'Modells' von den Bischöfen als Mahnern des Königs, die diesen zu Entscheidung für Kirche und Reich aufforderten. Die 'Episkopalisierung' auch des Rechts schlage sich nicht zuletzt in lokalen kirchenrechtlichen Sammelhandschriften nieder - wie in Hildesheim. Der Beitrag von Andreas Bihrer knüpft hier an und nimmt einerseits Bischof Godehard selbst in den Blick, andererseits untermauert er breiter die These von der Episkopalisierung: An Godehard, lange eher als Mönch betrachtet, werde deutlich, worin und wie ein Bischof für seine Diözese wirkte: Rechtspflege, Bauten, Fürsorge; in geringerem Maße Militärisches. Anderes - wie Reliquienerwerb, Güterverwaltung oder Liturgie - profiliert die Überlieferung zu Godehard weniger. Doch unterstreicht Bihrer, dass nicht allein der Bischof, sondern auch sein Umfeld (etwa im Domkapitel) zu den Trägern diözesanen Wirkens gerechnet werden muss.
Hildesheim unter Godehard (und darüber hinaus) bietet für das 11. Jahrhundert reiches Untersuchungsmaterial. Die Beiträge zeigen (und die pointierte Zusammenfassung durch Klaus Herbers unterstreicht dies), dass die Bischöfe dieser Zeit nicht allein um ihrer selbst willen interessant sind und sich ihre Tätigkeit nicht mehr befriedigend in der Rolle des 'Reichsbischofs' fassen lässt. Der Band ist ein Plädoyer für die Untersuchung konkreten bischöflichen Wirkens unter Einbezug des diözesanen Umfelds und der Details der narrativen und dokumentarischen Überlieferung. Dies eröffnet neue Blicke auf die zeitgenössische Wahrnehmung bischöflichen Handelns und zugleich auf die Bedeutung der Bistümer als 'Gesellschaften im Kleinen'. Weit über den Jubiläumsanlass hinaus hat der Band hierzu viele Anregungen zu bieten.
Anmerkung:
[1] Vgl. B. Gallistl: Eine unbekannte Überlieferung der Vita Godehardi posterior, in: Concilium Medii Aevi 24 (2021), 1-43.
Philipp Winterhager