Klaus Gantert: Die Bibliothek des Freiherrn Joseph von Lassberg. Ein gescheiterter Erwerbungsversuch der Königlichen Bibliothek zu Berlin in der Mitte des 19. Jahrhunderts (= Beihefte zum Euphorion; 42), Heidelberg: Universitätsverlag Winter 2001, 235 S., ISBN 978-3-8253-1276-3, EUR 42,00
Buch im KVK suchen
Bitte geben Sie beim Zitieren dieser Rezension die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.
Wolfgang Augustyn / Ulrich Söding (Hgg.): Bildnis - Memoria - Repräsentation. Beiträge zur Erinnerungskultur im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit, Passau: Dietmar Klinger Verlag 2021
Heinrich Kramer (Institoris): Der Hexenhammer. Malleus maleficarum. Kommentierte Neuübersetzung, hrsg. und übersetzt von Günter Jerouschek, Wolfgang Behringer, München: dtv 2000
Katharina Garbers-von Boehm: Rechtliche Aspekte der Digitalisierung und Kommerzialisierung musealer Bildbestände. Unter besonderer Berücksichtigung des Urheberrechts, Baden-Baden: NOMOS 2011
Für jeden leidenschaftlichen Sammler kommt einmal die Stunde der Wahrheit. Was soll aus den angehäuften Schätzen werden, wenn er einmal nicht mehr ist? Soll das Schicksal seiner Sammlung dem Gutdünken der Erben überlassen werden, soll sie in die Obhut einer öffentlichen Institution übergehen, oder soll sie über eine Auktion, in Einzelstücke zerlegt, zum Aufbau anderer privater Sammlungen beitragen?
Der Altertumsforscher Joseph Christoph Maria von Laßberg (1770-1855), der seit 1837 auf dem alten Schloss in Meersburg am Bodensee als Privatgelehrter lebte, beschäftigte sich seit Anfang der 1840er Jahre intensiv mit der Zukunft seiner einzigartigen Sammlungen. Vor allem die mittelalterlichen deutschen Handschriften, unter denen die während des Wiener Kongresses 1815 erworbene Hohenemser Nibelungenhandschrift aus dem 13. Jahrhundert herausragte, machten seinen Alterssitz zum Ziel einer Schar meist sehr gastfreundlich aufgenommener Gelehrter. Seit 1841 verhandelte er mit dem Beauftragten des Fürsten Karl Egon II. von Fürstenberg, dem Hofintendanten Franz Simon Freiherr von Pfaffenhofen, über einen Ankauf seiner Bibliothek und seiner Gemäldesammlung für das Donaueschinger Fürstenhaus. Den Fürsten von Fürstenberg war Laßberg auf das Engste persönlich verbunden: Er hatte dem Haus nicht nur als Landesforstmeister gedient, sondern sich auch in der Verwaltung des mediatisierten Territoriums engagiert, als die Fürstin Elisabeth geborene Prinzessin von Thurn und Taxis (Laßbergs heimliche Geliebte) nach 1809 die Vormundschaft für ihren Sohn Karl Egon ausübte. Fürstenbergische Geldmittel hatten in erheblichem Maße dazu beigetragen, dass Laßbergs Bibliothek zu einer vielbestaunten wissenschaftlichen Attraktion avancierte.
1838 hatte der Tod seines Sohns Friedrich, der in der Verwaltung des Kleinstaats Hohenzollern-Sigmaringen tätig war und die gelehrten Neigungen seines Vaters teilte [1], Laßbergs Pläne - "vielleicht die schönsten meiner pläne für die zukunft", schrieb Laßberg seinem Freund Johann Adam Pupikofer (78) - hinsichtlich des Übergangs seiner Sammlungen an einen würdigen Erben zunichte gemacht. Daneben spielte der Freiherr mit dem Gedanken, seine Handschriften der öffentlichen Bibliothek in Stuttgart zu überlassen. Wäre er reich, bekannte er gegenüber dem Stuttgarter Bibliothekar Franz Pfeiffer 1845, so würde er seine Sammlungen "einer öffentlichen Anstalt vermachen" (79). Aber nach finanziellen Verlusten musste Laßberg damals an die Versorgung der beträchtlich jüngeren Ehefrau Jenny (Schwester der westfälischen Dichterin Annette von Droste-Hülshoff) und seiner beiden Töchter Hildegard und Hildegund denken. Laßbergs ausgeprägter schwäbischer Stammespatriotismus, der sich auf Schritt und Tritt aus seinem Briefwechsel ablesen lässt, steht hinter einer Formulierung aus einem anderen Brief an Pfeiffer aus dem gleichen Jahr: "Am liebsten würde ich meine Handschriften (iezt schon weit über 200) in Stuttgart, auch mir die Hauptstadt meines geliebten Schwabenlandes, sehen; aber ich kann sie von den gedrukten Büchern, one diesen zu schaden, nicht trennen" (79).
Damit ist einer der Aspekte angesprochen, die den von Klaus Gantert akribisch rekonstruierten Erwerbungsversuch der Laßbergschen Bibliothek durch Preußen scheitern ließen: Laßberg lag viel daran, seine Sammlungen als Ganzes abzugeben. Handschriften und Drucke und Urkundenabschriften sah er als zusammengehörigen wissenschaftlichen Apparat, als Summe seines Gelehrtenlebens.
Ganterts Monografie, hervorgegangen aus einer Hausarbeit als Bibliotheksreferendar, ist ein außerordentlich gehaltvoller Beitrag zur Wissenschaftsgeschichte der Germanistik. In sehr gelungener Weise kontextualisiert Gantert sein bibliotheksgeschichtliches Thema, ordnet es in größere Zusammenhänge ein. Alle wichtigen Schriftstücke der bislang unbeachtet gebliebenen Akten im Archiv der Berliner Staatsbibliothek und des Geheimen Staatsarchivs der Stiftung Preußischer Kulturbesitz werden ediert, darunter auch mehrere unbekannte Laßbergtexte (97f., 100, 114f., 130-134, 190f.), und kundig erläutert. Die weitverstreute Laßberg-Literatur, zu der Gantert neben seiner Monografie bereits weitere aufschlussreiche Beiträge geleistet hat [2], überblickt er souverän. Die Darstellung ist prägnant und gut lesbar.
Schon vor mehreren Jahren, schrieb am 21. Juli 1851 der Leiter der Königlichen Bibliothek Berlin Georg Heinrich Pertz, bekannt durch seine Editionen im Rahmen der Monumenta Germaniae Historica, dem preußischen "Kultusminister" Karl Otto von Raumer, habe ihm Rudolf Graf Stillfried, der Erforscher der Geschichte des Hauses Hohenzollern und mit Laßberg offenbar bekannt [3], eröffnet, "daß der bekannte Kenner und Förderer der älteren deutschen Literatur, Freiherr Joseph von Laßberg zu Mersburg am Bodensee nicht abgeneigt sein würde, seine wissenschaftlich sehr bedeutenden Sammlungen hierher zu überlassen" (107). Der hochbetagte Adelige stellte freilich Bedingungen: Er wünschte, erstens seine "Sammlungen als Ganzes zu veräußern" unter Vorbehalt eines lebenslangen Nutzungsrechts, zweitens einen Vorschuss von 2000 Reichstalern auf den Kaufpreis und drittens, "daß die Sammlung wo möglich zusammenbleiben und wenn es sein könnte in Schwaben, also vielleicht im Fürstenthum Hohenzollern zu freier wissenschaftlicher Benutzung aufgestellt werde" (108). Pertz hatte Mitarbeiter der Berliner Bibliothek anhand des übermittelten Katalogs um Gutachten gebeten. Bei den Drucken dominiert in diesen Stellungnahmen der Dublettengedanke: Man hielt einen Erwerb im Ganzen nicht für wünschenswert, da viele Bücher bereits in Berlin vorhanden waren, und hatte keinerlei Blick für das unikale Ensemble von Laßbergs Bibliothek. Am 25. August 1851 gab Kultusminister Raumer grünes Licht für weitere Verhandlungen und verlangte eine nähere Prüfung der Bibliothek vor Ort, da der eingereichte Katalog mangelhaft sei. Die Forderung Laßbergs in Höhe von 20.000 Reichstalern fand er "höchst übertrieben" (122). Einem Brief Laßbergs vom 9. Juli 1852, dem ein krankheitsbedingt nicht abgesandtes Schreiben vom 30. Juli 1851 beigefügt war, konnte Pertz freilich entnehmen, dass Laßberg auf den 20.000 Reichstalern beharrte und deutlich zu erkennen gab, dass er wünschte, dass man mit ihm, der sich als redlichen alten Schwaben des vorigen Jahrhunderts bezeichnete, "nicht handle" (134). Was seine Bitte betraf, "die frucht eines ganzen und langen lebens, meinem vaterlande Schwaben nicht zu entziehen, u: sie seinen bewohnern, wie bisher geschahe, zur wissenschaftl: benuzung auszustellen", vertraute der schwabenstolze Aristokrat auf die Generosität des preußischen König ("vertrauen zu seinem, auch ursprünglich schwäbischen herzen"). Er erwähnte die Interessen des Hauses Fürstenbergs und Württembergs an der Bibliothek, "aber die Wirtemberger wollten nichts als d: handschriften und urkunden: ich aber möchte alles zusammen losschlagen, um meine frau und kinder, die davon gar nichts verstehen, von der qual der verwertung zu befreien" (133).
Im August 1852 besuchte Pertz Laßberg in Meersburg, um die Sammlungen persönlich zu untersuchen, wobei er sich in seinem ausführlichen Bericht (ediert: 142-163) auf die Handschriften konzentrierte. Der Vorschlag von Pertz, auch die Drucke anzukaufen und die Dubletten den unter Büchermangel leidenden preußischen Universitätsbibliotheken zur Verfügung zu stellen, wurde von Kultusminister Raumer nicht aufgegriffen. Dieser wandte sich am 8. Januar 1852 an den Finanzminister Karl von Bodelschwingh mit der Bitte, sich einer Eingabe an den königlichen Mäzen der Bibliothek anzuschließen. In der Tat unterstützte Bodelschwingh den ins Auge gefassten Teilankauf der Handschriften (ohne die Urkunden) für 5000 oder 6000 Reichstaler. Am 2. Februar 1853 schrieb Pertz an Laßberg und signalisierte einen Erwerb der Handschriften für maximal 5000 Reichstaler. Dies muss den Sammler verstimmt haben, denn er reagierte - trotz brieflicher Nachfragen von Pertz am 16. Juni und 5. November 1853, Letztere an Jenny von Laßberg gerichtet - erst am 21. November 1853 mit der Mitteilung des am 2. November mit Karl Egon II. von Fürstenberg abgeschlossenen Kaufvertrags. Den Brief von Pertz vom Juni hatte Laßberg benützt, um bei den Verhandlungen mit Fürstenberg Druck zu machen. Am 7. Juli hielt Laßberg in einem Brief an Karl Egon II. von Fürstenberg nochmals fest: "Pertz hatte schriftlich und mündlich von mir vernommen, dass ich die Handschriften nicht von den Büchern und Urkunden zu trennen gedenke und dass ich meinen wissenschaftlichen Apparat in keines Menschen Händen lieber sehen würde, als in denen meines Fürsten und Herrn" (185). In seiner Absage an Pertz erinnerte Laßberg im November 1853 an diesen Umstand und setzte hinzu, dass der Adressat "gewiß mit mir derselben meinung" war, "daß erstere", die Handschriften, "den lezteren", den übrigen (gedruckten) Büchern und Urkunden, "forthelfen müssten" (191).
Laßbergs Sammlungen (Handschriften, Drucke, Urkunden und Gemälde) gingen für gut 15.000 Reichstaler in fürstenbergisches Eigentum über und kamen nach dem Tod des Freiherrn im Jahr 1855 nach Donaueschingen. In Berlin hatte man das Nachsehen. Auch gelang es Pertz nicht, die offenbar vom König für den Ankauf bewilligte Summe anderweitig für Bibliothekszwecke verwenden zu können.
Laßbergs Bibliothek war als beziehungsreiche Gesamtheit eine herausragende wissenschaftsgeschichtliche Quelle. Der Sammler wusste besser als hochnäsige preußische Bibliothekare um das dichte Geflecht der Bezüge, das die Handschriften mit den Büchern und den Urkunden verband, und insistierte daher auf einem geschlossenen Verkauf des Ganzen. Viele Drucke seiner Bibliothek sind mit handschriftlichen Notizen versehen, die von Laßbergs historischen und germanistischen Interessen Zeugnis ablegen. Zu beachten ist auch, dass Laßbergs Bibliothek nicht nur eine germanistisch-historische Fachbibliothek, sondern die echte Universalbibliothek eines begeisterten Bibliophilen war, in der sich ansammelte, was ihm auf seinem Lebensweg an Büchern begegnete.
Wie Laßberg dachte auch der Käufer, denn Fürst Karl Egon II. von Fürstenberg schrieb am 26. Juli 1853 dem Karlsruher Archivdirektor Mone: "Es ist Ihnen gewiß bekannt, daß der alte Sepp von Eppishausen, zur Zeit auf der alten Meersburg, seine wertvollen Sammlungen zu veräußern schon längst geneigt ist. Sie werden es natürlich finden, daß ich einen großen Wert darauf lege, daß dieselben nicht zersplittert werden und ungetrennt unserem Schwabenland erhalten bleiben".[3]
Angesichts des unbestreitbaren Denkmalcharakters der Laßbergschen Büchersammlung ist es nicht anders denn als skandalöses Versäumnis zu bezeichnen, dass es das Land Baden-Württemberg unterließ, außer den 1993 angekauften Donaueschinger Handschriften auch die Druckschriften der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek Donaueschingen zu sichern. Diese wurden 1999 einem englisch-amerikanischen Antiquariatskonsortium verkauft, das somit auch Laßbergs Bücher in mehreren Auktionen unrekonstruierbar in alle Winde zerstreute [4]. Das in der Mitte des 19. Jahrhunderts noch gängige "Dublettendenken", das einen vollständigen Ankauf der Laßbergschen Bibliothek durch Preußen verhindert hat, kann aus wissenschaftlicher Sicht längst als überwunden gelten. Es hat aber trotzdem die verhängnisvollen Entscheidungen der Stuttgarter Ministerialbürokratie wesentlich mitbestimmt. Die deutliche Kritik an diesen Vorgängen, bei denen die wissenschaftliche Forschung eindeutig ein Opfer der Politik wurde, ist ein Leitmotiv der Ausführungen Ganterts und des Vorworts von Volker Schupp. Zitiert sei der Schlusssatz Ganterts: "Die Tatsache, daß man heute - wie auch vor 150 Jahren - zu stark auf den Reiz der handschriftlichen Einzelstücke gesehen hat und darüber den Wert eines geschlossenen, über die Jahrhunderte gewachsenen Ensembles vernachlässigte, führte zu dem bedauerlichen, undokumentierten Verkauf der Donaueschinger Druckschriftensammlung" (204).
Ein Detail zu den von Gantert geschilderten Verhandlungen demonstriert die Berechtigung dieser Kritik in concreto. Gantert meint, aus einem Repertoriumseintrag über verlorene Akten mit dem Eintrag "Lassberg in Sigmaringen" 1837 eine Bekanntschaft des erwähnten Hohenzollern-Forschers von Stillfried mit Joseph von Laßberg spätestens in diesem Jahr erschließen zu können (106). Er übersieht, dass sich das wahrscheinlich auf den in Sigmaringen wirkenden Sohn Friedrich von Laßberg bezog. Nicht bekannt war Gantert ein vom 28. Februar 1846 datierter Widmungseintrag Stillfrieds an Laßberg ("Dem hochverehrten lieben Meister auf der alten Meersburg zur freundlichen Erinnerung") in seinem 1845 erschienenen Buch über den Schwanenorden (zweite Ausgabe). Dieses Exemplar wurde im Jahr 2003 mit anderen Restbeständen aus der Donaueschinger Hofbibliothek von dem Oldenburger Antiquar Lammek angeboten.
Erst nach ihrer Zerschlagung und Zerstückelung, die einer Zerstörung als Geschichtsquelle gleichkommt, wurde Laßbergs Bibliothek gründlicher erforscht: in den Begleitbänden der Ausstellungen der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe und der Thurgauischen Kantonsbibliothek Frauenfeld in Gottlieben [5] sowie in dem vorliegenden, lesenswerten Buch.[6] Freilich ist noch viel zu tun. Es bleibt zu hoffen, dass der von Schupp angesprochene "Versuch einer digitalen Erfassung", also einer virtuellen Rekonstruktion [7] der "älteste[n] germanistische[n] Fachbibliothek hier zu Lande" (8) hinreichend Unterstützung findet, um bald konkret ins Werk gesetzt zu werden.
Anmerkungen:
[1] Posthum erschien 1840 seine Ausgabe des "Schwabenspiegels", digitalisiert vom Deutschen Rechtswörterbuch:
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/F2/schwspl/p003.htm.
[2] Klaus Gantert: Joseph von Laßberg und das Lindauer Evangeliar (Pierpont Morgan Library Ms 1), in: Einbandforschung 11 (2002) 27-34; Derselbe: Vom "Waltharius" zum "Codex Manesse". Joseph von Laßberg und die Monumenta Germaniae Historica, in: Deutsches Archiv 56 (2000) 547-572; Derselbe: Joseph von Laßbergs "Liedersaal" in der Staatsbibliothek zu Berlin, in: Staatsbibliothek zu Berlin. Mitteilungen NF 56 (2000) 155-166.
Siehe auch http://www.sbb.spk-berlin.de/deutsch/publikationen/1_2000/155_gantert/index.html.
[3] Zitiert von Erwein H. Eltz: Die Modernisierung einer Standesherrschaft. Karl Egon III. und das Haus Fürstenberg in den Jahren nach 1848/49, Sigmaringen 1980, 170.
[4] Ausführliche Informationen dazu im Internet:
http://www.uni-freiburg.de/histsem/mertens/graf/don.htm.
Siehe auch meinen Beitrag in H-SOZ-U-KULT "Neues von Joseph von Lassberg" (2001)
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/beitrag/essays/grkl0301.html.
[5] Joseph Freiherr von Laßberg (1770-1855) und seine Bibliothek, Karlsruhe 2001; Heinz Bothien (Hg.): Joseph von Lassberg - Des letzten Ritters Bibliothek, Frauenfeld / Stuttgart / Wien 2001.
[6] Meine Kritikpunkte sind marginaler Natur. Unverständlich ist mir, weshalb Gantert bei den Ausführungen über Berthold von Hohenburg (126-129), aber auch bei der Erläuterung des Pertzschen Berichts über die Handschriften darauf verzichtet, das altgermanistische Standardwerk "Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon" (2. Auflage) heranzuziehen, in dem beispielsweise die Laßbergsche "Liedersaalhandschrift" einen eigenen Artikel besitzt (Bd. 5, 1985, 818-822). Zur "Schwäbischen Chronik" des so genannten Thomas Lirer und der "Gmünder Kaiserchronik" (die von Gantert (21) als Faktum hingestellte Zuweisung des letzteren Textes an Hans Neithart als Redaktor, die auf Peter Amelung zurückgeht, entbehrt jeglichen Beweises) sei angemerkt, dass die 1994 bei Sotheby's versteigerte Donaueschinger Inkunabel (119), die ich bei der Vorbereitung meiner Dissertation (Klaus Graf: Exemplarische Geschichten. Thomas Lirers "Schwäbische Chronik" und die "Gmünder Kaiserchronik", München 1987) einsehen konnte, keine offenkundigen Provenienzmerkmale der Laßberg-Bibliothek aufwies (wie so manches Laßberg-Buch durch Neubindung in Donaueschingen seiner diesbezüglichen Hinweise beraubt wurde). Auf Bl. 20 hatte eine Hand des 19. Jahrhunderts (ob die von Laßberg?) auf dem Holzschnitt "Mersburg" notiert. Es darf vielleicht auch an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht werden, dass Laßberg eine bislang kaum beachtete Bearbeitung der Elisa-Erzählung der Lirer-Chronik verfasst hat, die zwischen einer poetisch-literarischen Adaptation des Stoffs (wie die Lirer-Rezeption in Achim von Arnims "Wintergarten") und den für gelehrte und andere Freunde gedachten Handschriftenabdrucken Laßbergs (siehe Gantert, 40f.) steht. Zu diesem Handschrift gebliebenen Text und seinem Abdruck durch Barack vergleiche Graf: Exemplarische Geschichten, 149f. Der Tausch eines Autographs von Ildefons von Arx gegen ein "Holbein-Gemälde" (134, 138) bezieht sich in Wirklichkeit auf ein Werk des "Meisters von Meßkirch", vergleiche Claus Grimm / Bernd Konrad: Die Fürstenberg Sammlungen Donaueschingen. Altdeutsche und schweizerische Malerei des 15. und 16. Jahrhunderts, München 1990, 234.
[7] Vergleiche dazu das Projekt "Donaueschingen Digital":
http://www.uni-freiburg.de/histsem/mertens/graf/dondig.htm.
Klaus Graf