Rezension über:

David L. d'Avray: Papal Jurisprudence, 385-1234. Social Origins and Medieval Reception of Canon Law, Cambridge: Cambridge University Press 2022, 320 S., ISBN 978-1-108-47300-2, EUR 93,55
Inhaltsverzeichnis dieses Buches
Buch im KVK suchen

Rezension von:
Thomas Wetzstein
Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Redaktionelle Betreuung:
Ralf Lützelschwab
Empfohlene Zitierweise:
Thomas Wetzstein: Rezension von: David L. d'Avray: Papal Jurisprudence, 385-1234. Social Origins and Medieval Reception of Canon Law, Cambridge: Cambridge University Press 2022, in: sehepunkte 26 (2026), Nr. 3 [15.03.2026], URL: https://www.sehepunkte.de
/2026/03/37625.html


Bitte geben Sie beim Zitieren dieser Rezension die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.

David L. d'Avray: Papal Jurisprudence, 385-1234

Textgröße: A A A

Die vorliegende Studie ist die reife Frucht jahrzehntelanger Beschäftigung mit der mittelalterlichen Kirche als Produkt und Urheber gesellschaftlicher Entwicklungen. Diesen dialektischen Ansatz verraten der Titel ebenso wie die Angaben der "Conceptual Sources" in Anhang D (300-301), die neben Klassikern wie Gadamers "Wahrheit und Methode" oder Max Webers "Wirtschaft und Gesellschaft" auch Schriften Luhmanns oder anthropologische Studien aufführen.

Es geht somit nicht vorrangig um eine minutiöse Nachzeichnung des Schicksals rechtlicher Konzepte oder einzelner Texte durch die Jahrhunderte hindurch, auch wenn die zahlreichen in den Fußnoten angegebenen bibliographischen Verweise noch in den kleinsten Details stets aktuell sind und schon aufgrund der exakten Seitenangaben nachvollziehbar machen, dass hier tatsächlich Forschungsergebnisse Dritter in bester wissenschaftlicher Tradition in eine Studie eingearbeitet wurden. D'Avray geht es in seiner bemerkenswerten Untersuchung, die seinen vielgelobten Quellenband zu den päpstlichen Rechtsquellen aus der Zeit um 400 ergänzend interpretiert und das Nachleben dieser Quellen untersucht, um die Rezeption des spätantiken päpstlichen Rechts in der Formierungs- und Blütephase des klassischen mittelalterlichen Kirchenrechts zwischen der Zeit der Kirchenreform des 11. Jahrhunderts und dem Höhepunkt des päpstlichen Dekretalenrechts im 13. Jahrhundert. Dabei vertritt d'Avray die diskussionswürdige These, aufgrund historischer Analogien habe es zwischen jenem ersten spätantiken und dem zweiten hochmittelalterlichen Dekretalenzeitalter historische Parallelen gegeben, die diese besondere Form der Normierung durch Einzelfallentscheide des Papstes - eben durch Dekretalen - begünstigt hätten: "In both the first and second decretal ages, we find bishops sending whole shopping lists of problems to the pope." (205) In beiden Konstellationen nämlich hätten "complexities" und "uncertainties" Regelungsbedarf verursacht, der durch päpstliche Rechtsauskünfte in Form der Dekretalen gedeckt wurde (241).

Mit seinem Ansatz überschreitet d'Avray nicht nur Epochengrenzen, sondern mit der Frage nach den Wechselwirkungen von "law and life" (187) bewegt er sich auch mit größter Sicherheit zwischen der kirchlichen Rechtsgeschichte und einer beeindruckenden Zahl historischer Teilgebiete. So gelingt es ihm auf brillante Weise, die Dekretalen der Frühzeit in ihre vielgestaltige spätantike Umwelt einzubetten und dabei bereits einen Eindruck davon zu vermitteln, vor welche Anpassungsprobleme Normen gestellt werden konnten, denen auch Jahrhunderte später aufgrund ihrer Autorität als päpstliche Dekretalen noch Regelungskompetenz zukommen sollte.

Ähnlich umfassend wie prägnant vermag d'Avray auch die relevanten Konturen der hochmittelalterlichen Gesellschaft zu skizzieren, an die dann die überlieferten Dekretalen nicht nur anzupassen waren, sondern die ihrerseits neue Herausforderungen mit neuem Regelungsbedarf hervorbrachten, der bald nahezu ausschließlich in Form der hergebrachten Dekretalen von den Päpsten beantwortet wurde. Die Studie folgt in ihrem Aufbau weitgehend dieser chronologischen Zweiteilung, indem sie sich zunächst umfassend mit den Entstehungsbedingungen der päpstlichen Dekretalen der Zeit um 400 (in einer weiten Auslegung bis zum Ende des Pontifikats Gelasius' I. 496) und mit Fragen wie Liturgie, kirchlicher Hierarchie und Amt, der Integration des noch jungen Mönchtums in die kirchlichen Strukturen, aber auch den anstehenden dogmatischen Herausforderungen des spätantiken Christentums beschäftigt (Kapitel 2-11, 21-133).

Ein zweiter chronologischer Block behandelt nach einem kurzen Einblick in die Überlieferungsbedingungen der Dekretalen der Spätantike im Frühmittelalter (Kapitel 12-13, 134-168) die Zeit zwischen 1050 und 1234 (Kapitel 14-18, 169-238) und stellt auch hier zunächst die Rahmenbedingungen dieses "second decretal age" vor. Leider nur knapp kann d'Avray das für seine These zentrale Verhältnis der an die Spitze der lateinischen Christenheit gelangten Kirchenreformer zur Alten Kirche und damit zu den Papstbriefen des "first decretal age" skizzieren (171). Er spricht aber in diesem Zusammenhang ein zentrales methodisches Problem an, das sich aus der epochenspezifischen Spezialisierung der historischen Mediävistik einerseits und dem zeitlich nahezu unbegrenzten Fortleben von Texten andererseits - und damit auch von Konzepten und sozialen Tatsachen - ergibt: Missverständnisse sind kaum zu vermeiden, wenn ältere Textbestände nach Jahrhunderten durch eine Gesellschaft rezipiert werden, die sich von den Verhältnissen der Entstehungszeit mehr oder weniger weit entfernt hat. Nicht ohne Ironie stellt d'Avray daher fest: "Historians may be excused for not understanding the situation because contemporaries did not either - neither the reformers nor those whom they wanted to reform." (175).

Diese Missverständnisse illustriert der Autor anschließend überzeugend an den Diskussionsfeldern Simonie, Klerikerzölibat und Bischofswahlen. Dass allerdings die Herausbildung einer professionellen Kirchenrechtswissenschaft und die Trennung von Kirchenrecht und Theologie tatsächlich als historische Zufälle zu werten sein dürften (202), muss nicht zwingend so gesehen werden. Immerhin wurde dieser bemerkenswerte Umgang mit der Tradition auch durch ein spezifisches Selbstverständnis befördert, das eine institutionelle Kontinuität der Kirche auf göttliche Einsetzung zurückführt. Wesentlich vorbereitet durch die Petrusorientierung der Karolinger, wurde die Ausrichtung der lateinischen Kirche auf den Bischof von Rom mit der Kirchenreform unumkehrbar identitätsbildend.

D'Avray weist zu Recht darauf hin, dass im Islam und im Judentum - und die Orthodoxie könnte hier vielleicht hinzugezählt werden - mit Gelehrtenauskünften ganz andere Traditionen bei der Klärung religiöser Streitfragen gelten (189, 201). Dass sich aber für die mittelalterliche Papstkirche mit ihrer spezifischen Ekklesiologie die päpstlichen Dekretalen als Normenquelle anboten und hier neben den Dekretalen des "first decretal age" auch das Vorbild des im römischen Recht gut fassbaren Kaisers und seiner Reskripte eine Rolle gespielt haben dürften, hätte ergänzend neben den gänzlich überzeugenden Argumenten d'Avrays eine stärkere Berücksichtigung finden können. Der Gedanke einer Kontinuität der Rechtsordnung ist dabei weder allein auf den religiösen Bereich noch auf die Vormoderne beschränkt: Auch moderne Gesetzgeber tun sich oft schwer, die Gesetzgebung an geänderte Gegebenheiten anzupassen, und unser Grundgesetz trägt diesem Gedanken mit der sogenannten "Ewigkeitsklausel" (Art. 79 Abs. 3) nicht zufällig Rechnung.

Auch wenn d'Avray angesichts einer nach wie vor zu Teleologie neigenden Geschichtswissenschaft mit seinem Hinweis auf Kontingenz grundsätzlich nicht lebhaft genug zugestimmt werden kann (189, 241) - dass die Päpste des 12. und 13. Jahrhunderts die Verfassung der mittelalterlichen Kirche mit Hilfe von Dekretalen schufen und dass sich infolgedessen Fachleute mit dieser ersten geschriebenen Verfassung einer raumübergreifenden und sozial prägenden Institution im nachantiken Europa befassten, hatte tiefere Gründe. Es ist neben der durchgängig zuverlässigen Information ein kaum geringeres Verdienst dieser Studie, grundsätzliche Diskussionen dieser Art anzuregen, die fachwissenschaftlich abgesicherte Sachverhalte auf der Grundlage solider Quellenkenntnis präsentieren und dabei die großen Linien im Blick behalten.

Thomas Wetzstein